Mittagspause (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 19.10.2006, 12:01 (vor 6406 Tagen) @ Iris

Hallo Iris,

erst einmal Danke für das Lob. Es gehört den vielen Koll. welche hier stets versuchen schnell und kompetent zu helfen.:-)

So nun zu Deiner Frage:

Laut Arbeitszeitgesetz muss die Arbeit nach einer Arbeitszeit von 6 Std. durch eine Pause unterbrochen werden. Arbeitet man nun nur 6 Std. bedarf es keiner Pause.

Diese Pause nach 6 Std. (Mittagspause) ist Freizeit, also „unbezahlte Zeit“. Sie zählt somit auch nicht zu der Arbeitszeit lt. Arb-Vertrag. So ist z. B. bei einem Arb-Vertrag mit einer Wochearbeitszeit von 38,5 oder 40 Std. keine Pausenzeit enthalten. Sie liegt somit übrigens auch nicht unter der Verfügungsgewalt des AG. Dieses bedeutet, ich kann die Mittagspause frei gestallten.

In deinem Falle bedeutet dieses, dass der/die Koll. der Arb-Vertrag auf 30 Wochenstunden erhöhen muss.

Aber Achtung: Wird es einmal z.B. durch Mehrarbeit/Überstunden länger als 6 Std., hier reichen auch nur ein paar Minuten, muss die Arbeitszeit durch eine Pause nach 6 Std. unterbrochen werden.


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