Mittagspause (Allgemeines)

Lucki, NRW, Monday, 28.09.2009, 09:57 (vor 5331 Tagen) @ hackenberger

» » sorry, hier liegst Du ewtas falsch:
»
» Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen
»
» Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
» Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und
» 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu
» unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von
» jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
» hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
» werden.
»
» Argo: Nach 6 Std. ist Pause!

Hallo zusammen,

dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber wer suchet der findet....;-)

Ich habe aber doch noch eine Frage dazu

Ist es tatsächlich einem sb MA zuzumuten, wenn er nur 6 Std täglich arbeitet, diese 6 Std ohne Pause durchzuarbeiten>

Hoffe nicht, dass ich einen passenden Beitrag dazu überlesen habe.

Vielen Dank im voraus für die Antwort

Gruß Lucki :flower:


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