Mittagspause (Allgemeines)
» » sorry, hier liegst Du ewtas falsch:
»
» Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen
»
» Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
» Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und
» 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu
» unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von
» jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
» hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
» werden.
»
» Argo: Nach 6 Std. ist Pause!
Hallo zusammen,
dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber wer suchet der findet....
Ich habe aber doch noch eine Frage dazu
Ist es tatsächlich einem sb MA zuzumuten, wenn er nur 6 Std täglich arbeitet, diese 6 Std ohne Pause durchzuarbeiten>
Hoffe nicht, dass ich einen passenden Beitrag dazu überlesen habe.
Vielen Dank im voraus für die Antwort
Gruß Lucki :flower: