Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)

hackenberger, Wednesday, 15.11.2006, 17:46 (vor 6375 Tagen) @ Friederich

Hallo Friederich,

ich stelle einen Antrag. Das VA macht seine Feststellungen und ich bekomme einen Bescheid. Ggf. auch nur mit dem Inhalt, dass der festgestellte GdB < 30 ist.
Dann lege ich Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Hier kann ich mir dann alle Unterlagen kopieren lassen, incl. des Merkblattes mit den jeweiligen festgestellten Einzel-GdB. Hier sehe ich dann auch GdB-Werte < 20. Somit habe ich eine amtliche Feststellung aller medizinischer Einschränkungen/Behinderungen incl. Bewertung. ;-)

Denn der medz. Dienst der VA arbeitet gut und gewissenhaft!;-)


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