Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)

micha, Rheinland/Pfalz, Wednesday, 22.11.2006, 14:31 (vor 6368 Tagen) @ hackenberger

» "behindertenbedingte Erkrankung bzw. AU".

Hallo Bernhard,
verstehe ich das jetzt richtig>
Wenn das dann auf der AU draufsteht.... Hätte doch kein AG die Möglichkeit jemand krankheitsbedingt kündigen zu können.
Beispiel:
Jemand hat mit Rückenproblemen (nach Bandscheiben OP seine 30% bekommen. Dann hat er ja noch kein gesonderten Kündigungsschutz) Nun geht er zum Arzt und wird häufig deswegen krankgeschrieben. Wenn der Arzt dann jedesmal den Vermerk auf die AU schreibt, kann die doch kein AG mehr Krankheitsbedingt kündigen. Sonst wäre das ein Verstoß gegen das neue AGG. Somit hat man durch dieses Gesetz auch schon bei weniger als 50% einen gewissen Kündigungsschutz.
Hoffe ich hab das richtig verstanden.

--
Gruß Micha


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