Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)

hackenberger, Tuesday, 21.11.2006, 16:01 (vor 6369 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Akteneinsicht wird i.d.R. nur bei offenen Verfahren (also lfd./nicht abgeschlossenen) gewährt. So die Auskunft der VA wie ich sie seit sehr vielen Jahren kenne.

Sollte es aber eine Rechtsgrundlage für ein stetiges Recht der Akteneinsicht geben bin ich hierfür immer zu haben. Es würde auch mir teils die Aufgabe erleichtern.


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