Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)

hackenberger, Tuesday, 21.11.2006, 20:38 (vor 6369 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

nein, Du hast nichts verpasst. :-)
Doch wenn ich hier eine auch gegenüber dem AG oder nachweisbare Dokumentation über die behindrtenbedingte AU haben möchte ist dieses eine empfohlene Handlungsweise. Es wird ja keine Diagnose verraten.

Der andere Weg wäre sonst sich beim Arzt bei Bedarf/Notwendigkeit ein entsprechendes Artest zu holen. Dieses kosten dann Zeit und auch Euros, denn Ärtze arbeiten nicht umsonst. Ich habe mit dieser Vorgehensweise nur positive Erfahrungen.

So war es früher, also zu Zeiten der guten alten Deutschen Bundespost (öffentl. Dienst) son, dass z.B. behindertenbedingte Krankenfehltage sich nicht negativ auf Beförderungen (Pflichwartezeiten) auswirken dürfen. Da war es dann immer sehr hilfreich diese entsprechend ausgewiesen zu haben um die dann so zum Wohle der Koll. belegen zu können.;-)


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