Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)
Hallo Micha,
"Hoffe ich hab das richtig verstanden." Nein deine Hoffnung trügt leider. Der AG kann auch krankheitbedingt kündigen, er muss nur die geltenden Gesetze z.B. SGB IX § 84 (2) und die Regelungen des AGG einhalten.
Eines wäre z.B. die Anbietung eins betrieblichen Eingliederungsmangement (BEM) § 84 (2) SGB IX.
Du findet zu diesem Thema reichlich Infos auf diesen Seiten.
Hier solltest Du einmal dich entsprechend schlau machen. Notfalls eine Schulung besuchen.