Hinweis zum AGG und seinen Auswirkungen (AGG)

hackenberger, Wednesday, 22.11.2006, 17:57 (vor 6368 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

"Hoffe ich hab das richtig verstanden." Nein deine Hoffnung trügt leider. Der AG kann auch krankheitbedingt kündigen, er muss nur die geltenden Gesetze z.B. SGB IX § 84 (2) und die Regelungen des AGG einhalten.
Eines wäre z.B. die Anbietung eins betrieblichen Eingliederungsmangement (BEM) § 84 (2) SGB IX.

Du findet zu diesem Thema reichlich Infos auf diesen Seiten.

Hier solltest Du einmal dich entsprechend schlau machen. Notfalls eine Schulung besuchen.


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