Freistellung SBV (Freistellung)

Daria Heckmann @, Wolfsburg, Tuesday, 09.01.2007, 15:30 (vor 6325 Tagen) @ Michael Bruns

Hallo ,

hier wird ganz klar das Behinderungsverbot aus §96(2)SGB IX missachtet. Du darfst danach durch die Ausübung Deines Amtes nicht behindert werden!! Du wirst unter Druck gesetzt und mußt Dich dagegen wehren!

Da habe ich auch schon wiederholt drauf hingewiesen. Wir haben nur 19 schwerbehinderte Mitarbeiter, ich melde mich aber sehr viel umfangreicher ab: Die SBV ist auch zuständig für die von Behinderung bedrohten Mitarbeiter. Unsere Aufgabe ist auch darauf hinzuwirken, das erst gar keine Behinderung entsteht.§ 84(2) ist eine Regelung, die alle Mitarbeiter betrifft z.B.
Auf jeden Fall habe ich in diese Forum geschaut um nachzufragen was ihr für Erfahrungen mit der teilweisen Freistellung habt.
Basiskommentar zum SGB IX = § 96 (4) = Die SBV ist an keinerlei Weisungen gebunden.(Weder vom AG, dem BR oder externen Stellen.)Die Vertrauensperson entscheidet selber, wann, wie oft und zu welchem Zweck es erforderlich ist, tätig zu werden! Die Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der Tätigkeit in der Eigenschaft als Arbeitnehmer.

Das ist einfach so.... Ich habe selber mein Päckchen zu tragen und weiß wie schwiegig diese Durchsetzung ist!Wünsche Dir viel Erfolg dabei die Rechte der SBV aus einer Bundesgesetzgebung einzufordern!
Grüße von Daria

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