Re: Freistellung SBV (Freistellung)

Michael, Monday, 20.12.2004, 10:52 (vor 7075 Tagen) @ Michael Bruns

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge,

ich werde die Ratschläge aufgreifen. Mein Thema hat bereits eine
Vorgeschichte, die ich bisher weggelassen hatte. Vor einem Jahr hatte ich
versucht, aufgrund meiner Aufzeichnungen eine pauschale Freistellung von
15 % zu erhalten. Dies wurde abgelehnt (Da es ja keine pauschale
Freistellung bei unter 100 schwerbeh. KollegInnen gibt)und mir wurde
nahegelegt, die Aufgaben zu reduzieren und meíne Stellvertreterin
Teilaufgaben zu übertragen, obwohl dies laut SGB IX bei 40 schwerbeh.
KollegInnen nicht vorgesehen ist. Selbst der Personalrat war der Meinung,
dass es reichen würde, wenn ich nicht an jeder Personalratssitzung
teilnehmen würde, sondern es ausreicht, wenn ich das Protokoll lese und
nur teilnehme, wenn es auch um SBV-Sachen gehen würde. Da eine
Arbeitsverdichtung auch im öffentlichen Dienst durch die Sparmaßnahmen und
Personalkürzungen stattgefunden hat, kann ich heute die Fehlzeiten nicht
mehr ganz auffangen. Hinzu kommt, dass die Aufgaben der SBV auch durch die
Novellierung weiter ausgebaut wurde. Der AG lehnt eine Verteilung der
liegengebliegenen Arbeit auf andere ab, da er kein zusätzliches Personal
zur Verfügiung hätte.Bei uns ist die zuständige Frauenbeauftragte schon
zurückgetreten, weil die offizielle Freistellung weggefallen war und sie
sich nicht mehr in der Lage sah, das Ehrenamt noch nebenbei zu erledigen.
Einer meiner direkten Kollegen, die bislang meine liegengebliebene Arbeit
teilweise erledigt haben, hat mich zum Rücktritt aufgefordert. Ich bin von
den schwerbeh. Koll. gewählt worden und habe damit eine Verpflichtung
übernommen. Diese will ich auch weiter ausführen. Schade nur, dass es mir
so schwer gemacht wird. Persönliche Nachteile wollte ich nicht einstecken.
Vielleicht hätten wir mehr Rechte per Gesetz erhalten sollen. Ich werde
zunächst das vertrauensvolle Gespräch suchen.
Gruß
Michael
h hatte und erst einmal das vertrauensvolle Gespräch

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