Re: Freistellung SBV (Freistellung)

hackenberger, Friday, 17.12.2004, 12:38 (vor 7079 Tagen) @ Michael Bruns

Hallo Michael,

also, die Aussagen und die Handlungen des AG erfüllen den Tatbestand
der "Behinderung der Mandatsarbeit". Da es sich bei euch um den öffentl.
Dienst handelt, wäre es eine Sache für das Verwaltungsgericht.

Der AG ist verpflichtet die für die notwendige Zeit der Mandatsarbeit von
deiner sonstigen beruflichen Arbeit, ohne Nachteile für Dich (hierzu
würde auch zählen, wenn Du auf Grund der Mandatsarbeit Überstunden machen
müsstetst um die leigengebliebene Arbeit aufzuholen).

Du solltest ein vertrauensvolles Gespräch mit dem AG ggf. mit
Unterstützung des PerR-Vorsitzenden suchen. Lenkt der AG nicht ein, würde
ich dem AG klarmachen, dass Du einen Rechtsanwalt (die SchwbV hat ein
eigenständiges Recht für ihre Interessen die Hilfe eines Fachanwaltes in
Anspruch zu nehmen (Abwähgung der Notwendigkeit und die Kosten nach
bestem Wissen und Gewissen), mit der Wahrnehmnung der Interessen der
SchwbV (hier Mandatsbehinöglich ist.derung) beauftragen würdest.

Bernhard

PS: Du musst übrigens auf Grund der in Folge der Mandatstätigkeit
liegengebliebenen Aufgaben keine Mehrarbeit leisten! Man sollt wenn
möglich aber versuchen stehts ein Gleichgewicht herzustellen, sofern es
möglich ist. Wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit!

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