Re: Freistellung SBV (Freistellung)

Raphael@home, Saturday, 18.12.2004, 09:17 (vor 7078 Tagen) @ Michael Bruns

Morgen,

wie du siehst, bin ich auch viel privat tätig. Laut Kommentierung hat die
SBV-Tätigkeit Vorrang vor der Tätigkeit in der Eigenschaft als
Arbeitnehmer(SGB IX §96 Abs.4). Zu finden ist dieser Kommentar unter
anderem im Schwerbehindertenrecht mit Kommentierung des Bund Verlages.
Verstehen kann ich deine Bedenken schon, denn ich sitze auch immer zwischen
2 Stühlen. Schließlich will man seinen Job auch gut machen, ohne den man
gar nicht in dieser Position wäre.

Gruß Raphael

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