Re: Freistellung SBV (Freistellung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Sunday, 19.12.2004, 10:25 (vor 7077 Tagen) @ Michael Bruns

Hallo Michael,
zuerst einmal gebe ich meinen Vorschreibern vollkommen recht.
Meine Frage ist einfach, warum hast du den Personalrat noch nicht mit
deinem Problem befasst>
Möglicherweise habt ihr auch eine Gesamtschwerbehindertenvertretung, die
du auch einschalten kannst.
Was sagt der Rechtssekretär von Verdi dazu>
Das SGB IX spricht ausdrücklich von einer Bedarfsfreistellung.

Ab 200 SB steht dir das Recht einer vollen Freistellung zu, anderweitige
(bessere) Regelungen sind zulässig.

Mein Tipp, und das ist sehr wichtig:
Führe genau Buch über deinen Einsatz als SBV. Denn nur dies liefert
später den Beweis über die Notwendigkeit.
Ich war mal in der gleichen Situation wie du (Angestellter im ÖD)und habe
das dann so geregelt:
Feste Zeit in der Woche für Sprechstunde,
feste Zeit für anstehende Büroarbeit, Aktenverwaltung, Briefe schreiben,
Bewerberunterlagen prüfen....
feste Zeit für Arbeitsplatzbegehungen
Desweiteren kommen alle Termine hinzu, auf die ich selber keinen Einfluß
hatte:
Personalratssitzung
Gespräche mit der Verwaltung-Amtsleitung-
Vorstellungsgespräche
Gespräche mit AA, Versorgungsamt, Integrationsamt, Rententräger,
Krankenkassen etc.
Vor- und Nachbereitung aller Gespräche usw.

Mir wollte man ursprünglich Amtsmissbrauch zwecks Erschleichung von
Freizeit unterstellen. Da ich jedoch alle Termine notiert hatte, diese
dem Personalrat(der ist genauso wie du zur Verschwiegenheit verpflichtet)
in meinen Aufzeichnungen gezeigt und notfalls erläutert habe und von
diesem "abgesegnet" wurden, mußte die Amtsleitung einen Rückzieher machen.
Drohmittel meinerseits war auch Behinderung im Amt, Androhung einer
Meldung beim AA wegen Bußgeldverfahren sowie Klageandrohung.

Es kann nicht deine Aufgabe sein, durch Überstunden deine normale Arbeit
aufzuarbeiten. Dein Arbeitgeber muß, ob er will oder nicht, deine
liegengebliebene Arbeit umverteilen, notfalls eine halbe Stelle
draufsatteln.
Es ist außerdem von dir auch nicht erlaubt, SB-Akten oder Fälle zuhause
in deiner Freizeit zu bearbeiten, Datenschutz!!!!!

Bei mir waren es damals cirka 98 SB, da gab es die Freistellung aber erst
ab 300 SB.
Heute habe ich eine komplette Freistellung, da ich seit 2000 auch
Gesamtvertrauensperson bin.

Also den Personalrat zu Hilfe nehmen, er ist dazu verpflichtet!!!!

Grüße
Jürgen

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