Schwerbehindertenversammlung - ein Muss??? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 09.01.2007, 17:23 (vor 6333 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den hier genannten Schwerbehinderten um Schwerbehinderte handelt, welche keine örtl. SchwbV haben und daher von der GSchwbV vertreten werden.

Denn das Recht eine Schwerbehindertenversammlung mit den Schwerbehinderten als Teilnehmer hat die örtl. SchwbV nicht die GSchwbV. Diese kann örtl. SchwbV zu Versammlungen einladen.

Wenn es so wie am Anfang von mir beschrieben ist, könntet ihr vielleicht überlegen im Rahmen von Besuchen der betroffenen Betriebe z.B. auch wegen der Teilnahme an BR-Sitzungen, jeweils örtl. Veranstaltungen anzusetzen oder sogar persönliche Gespräche vor Ort mit den Betroffenen. Oder aber auch jeweils dort solche Themen im Rahmen der Betriebsversammlung zu behandeln. Ihr könnte dann auch im Anschluss an die Betriebsversammlungen den Schwerbehinderten noch eine Sprechstunde anzubieten.

Besprecht doch dieses Thema einmal mit den betroffenen BRs.

PS: Schwerbehindertenversammlungen ist kein MUSS sondern ein Recht der SchwbV, dieses Recht sollte sinnvoll also Zielbringend eingesetzt werden. Reden vor "leeren" Stühlen bringt nichts.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion