Schwerbehindertenversammlung - Themenvorschläge (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 10.01.2007, 14:19 (vor 6332 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

sofern "nur" die Erfurter Koll. dich gewählt haben dürfte Dein Mandat ok, sein. Wenn aber andern Koll., also aus den anderen Betrieben mit gewählt haben, wäre die Wahl jederzeit und von jedermann wegen Nichtigkeit anfechtbar. Auch das Mandat der Berliner Koll. ist sehr fraglich. Ihr sollte auf alle Fälle bei Themen welche ggf. einmal in eine gerichtliche Bewertung kommen könnten sehr aufpassen. Wenn also Du "nur" von deinen Erfurter Koll. gewählt worden bist, solltest immer Du solche "brisanten" Themen zu mindest abschließend behandeln und unterschreiben. Denn immer wenn eine Sache gerichtliche behandelt wird, schauen Richter immer zuerst ob es im Vorgang formelle Probleme gibt, denn dann hat es das Gericht sehr einfach, es weist die Sache wegen eben dieser Formfehler ab und muss sie nicht behandeln.

Nach Deinen Schilderungen bist Du offenbar die einzige richtige gewählte Vertrauensperson. Vor Gericht helfen auch Absprachen mit dem AG nicht weiter. Das Gesetz ist hier die einzige gültige Rechtsgrundlage Ihr/Du solltest ggf. auch noch einmal nachdenken, ob ihr nicht in Erfurt einen Stelli nachwählt, denn nur dann hättet ihr vermutlich einen „echten“ gewählten Stelli..

Die Grundsatzfrage zu dem Thema wer darf wo mitwählen ergibt sich aus dem Betriebsbegriff, hier könnt ihr euch an den Strukturen des BR orientieren. Haben die weiteren Betriebe/Betriebsteile eigene BR-Strukturen müsstet ihr auch bei der Wahl der SchwbV entsprechend wählen.

So nun noch zu deiner Frage, der in den Bundesländern ggf. unterschiedlich gegebenen Nachteilsausgleiche. Ein Forum dafür hast Du hier. Stelle doch einfach einmal die Frage nach dem die Bundesländer betreffenden Unterschiede.

Weiter kannst Du hier dich immer an die Integrationsämter wenden, welche für die einzelnen Standorte der Betriebe zuständig sind. Du sollest dich bei diesen auch bekannt machen und diese auch bitten die jeweils eine Zeitschrift ZB zuzusenden, also dich in den jeweiligen Verteiler aufzunehmen. Aus den Beilagen der Zeitschrift ZB kannst Du dann ggf. auch Unterschiede erkennen.


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