Schwerbehindertenversammlung - ein Muss??? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 10.01.2007, 10:08 (vor 6333 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

auf grund dieses Beitrages habe ich gewisse Verständnisprobleme über die Wahl der SchwbV bei euch.

§ 94 SGB IX: Eine SchwbV kann in Betrieben gewählt werden wo mindestens 5 Wahlberechtigte gegeben sind.

Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. 5 Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen Integrationsamt.


§ 97 SGB IX: Die gewählten örtl. SchbwV wählen dann die GSchwbV. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.


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