Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 08.03.2007, 15:20 (vor 6269 Tagen) @ Maennchen Elke

Hallo Elke,

man darf und kann sehr wohl beide Mandate zeitgleich ausüben. Ich selbst war lange zeit SchwbV/GSchwbV Mitglied der KSchwbV und BR bzw. BR-Ersatzmitglied. Heute bin ich nun nur noch SchwbV und BR-Mitglied.

Man ja sogar als BR-Mitglied in einer BR-Sitzung einen Beschluss mittragen aber als SchwbV hier Probleme haben und sogar die Notwenigkeit sehen diesen gem. § 95 (4) aussetzen. Da der BR ja ein Gremium ist und hier immer Gremiumsbeschlüsse, teils auch "nur" Mehrheitsbeschlüsse erfolgen, kann es sogar so sein, dass man auch als BR sich bei einem Beschluss enthält oder dagegen stimmt und ihn dann bei berechtigten Gründen gem. § 95 (4) aussetzen läßt.

Man muss nur immer bei Doppelmandaten immer ganz klar zum Ausdruck bringen in welcher Funktion man gerade redet.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion