Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 10.03.2007, 13:59 (vor 6266 Tagen) @ Manfred Kehr

Hallo Manfred,

nichts gegen interne Regelungen sofern sie von allen mitgetragen werden und den Koll. helfen. Es könnten sich hier aber rechtliche Probleme ergeben, denn die Fälle/Möglichkeiten der Verhinderung und somit dem rechtlich statthaften nachrücken/hinzuziehen der Stelli, sowohl bei BR/PR wie auch bei SchwbV, ist ganz klar gereglt. Es läßt keine abweichende (internen) Regelungen zu. Sollte hier einmal der Rechtswegs also ein Gericht in Anspruch genommen werden/werden muss, so prüfen diese immer erst auf Formfehler ab. Die Feststellung von Formfehlern ist auch für Gerichte/Richter die einfachste Art eine Klage zu behandeln. Hier dann abschlägig.

Die Frage bzw. das Thema Verhinderung haben wir hier ausführlich schon behandlet. Falls da also Interesse/Fragen bestehen, nutze einmal die Suchfunktion.


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