Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP (Wahlen)
Hallo Manfred,
nichts gegen interne Regelungen sofern sie von allen mitgetragen werden und den Koll. helfen. Es könnten sich hier aber rechtliche Probleme ergeben, denn die Fälle/Möglichkeiten der Verhinderung und somit dem rechtlich statthaften nachrücken/hinzuziehen der Stelli, sowohl bei BR/PR wie auch bei SchwbV, ist ganz klar gereglt. Es läßt keine abweichende (internen) Regelungen zu. Sollte hier einmal der Rechtswegs also ein Gericht in Anspruch genommen werden/werden muss, so prüfen diese immer erst auf Formfehler ab. Die Feststellung von Formfehlern ist auch für Gerichte/Richter die einfachste Art eine Klage zu behandeln. Hier dann abschlägig.
Die Frage bzw. das Thema Verhinderung haben wir hier ausführlich schon behandlet. Falls da also Interesse/Fragen bestehen, nutze einmal die Suchfunktion.