Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo zusammen,
dies ist zwar schon ein älterer Thread aber eigentlich immer noch aktuell. (Zum Glück ist das so)Vielleicht verstehe ich das hier auch nicht ganz
Wenn jemand Hauptvertrauensperson ist, kann er dann alle Schwerbehinderten die zu seinem Geschäftsbereich gehören für eine Freistellung mitzählen> Und was ist, wenn es z.B. dort irgendwo schon einen GSBV gibt der auch freigestellt ist>
Hier wäre noch zu sagen das der HPR Vorsitzende zu 100% freigestellt ist.
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Gruß Micha