Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen (Gesamt-Konzern-SBV)

micha, Rheinland/Pfalz, Sunday, 20.05.2007, 12:29 (vor 6197 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,
dies ist zwar schon ein älterer Thread aber eigentlich immer noch aktuell. (Zum Glück ist das so)Vielleicht verstehe ich das hier auch nicht ganz;-)
Wenn jemand Hauptvertrauensperson ist, kann er dann alle Schwerbehinderten die zu seinem Geschäftsbereich gehören für eine Freistellung mitzählen> Und was ist, wenn es z.B. dort irgendwo schon einen GSBV gibt der auch freigestellt ist>
Hier wäre noch zu sagen das der HPR Vorsitzende zu 100% freigestellt ist.

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Gruß Micha


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