Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.05.2007, 08:12 (vor 6197 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,

also in der staatlich Bayerischen Verwaltung ist es so gehandhabt, dass dem Gesetzestext entsprechend die Schwerbehinderten und Gleichgestellten gezählt werden, die durch die Arbeit der BezSBV oder HSBV vertreten werden.

Hierzu zählen ganz eindeutig ALLE in der gleichen Verwaltung Beschäftigten und Beamte. Es ist nicht von Bedeutung, ob jemand durch örtliche, BezSBV oder HSBV vertreten wird.

Die BezSBV/HSBV vertritt ALLE Kolleginnen und Kollegen, die in den UNtereinheiten ob mit oder ohne örtliche SBV beschäftigt sind. Spätestens wenn die Fälle auf der unteren Ebene nicht gelöst werden können!

Im Gesetz wird nicht unterschieden, ob jemand örtl. Vertretung hat oder nicht!!! DAs wiederspricht dem Gesetz und ist letztendlich nur eine Punkt, den die AG natürlich gerne sehen würden!!

Die Schwerbehindertenvertretung als Einperson-Gremium behindert sich selber, in dem es das Gesetz zu Gunsten des AG auslegt, obgleich es so nicht im Gesetz steht und sich selber ihrer wenigen Möglichkeiten beraubt!!.

Nein, Es sind IMMER alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu zählen!! Doppelzählung gibt es im Gesetz nicht, denn jede Stufe der SChwerbehindertenvertretungen hat ihre ureigenen Aufgaben!

Übrigens werden da, wo keine Vertretungen gewählt werden können die Kolleg/innen sehr wohl durch SBV'en vertreten, da halt nicht per Wahl, sondern per Gesetz.

Gruß Ede vB


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