Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.05.2007, 11:46 (vor 6197 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

schau im SGB IX nach, da steht das drin mit der FReistellung und da gibt es keine unterschiede, da es sich um Bundesgesetz handelt.
Wenn du im öffentlichen Dienst bist, könnte es auch noch so etwas geben, wie Fürsorgerichtlinien, des LAndes (gibt es jedenfalls in NRW und By).

Ist halt die Frage, ob so etwas schon mal durchgezogen wurde. Also bei uns mußte sich der HSBV von einem Resort die Freistellung erklagen, dann ging es bei den anderen Ressorts auch relativ einfach.

In SGB IX ist die Freistellung von BezSBV und HSBV im § 97(7) geregelt. Also § 96(4) ist ebenfalls auf BezSBV und HSBV anzuwenden, mit den gleichen Zahlen der zu betreuenden Kollegen.

Gruß
Ede vB


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