Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen (Gesamt-Konzern-SBV)

Paul, Hamburg, Monday, 21.05.2007, 22:25 (vor 6195 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

»
» Nein, Es sind IMMER alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu
» zählen!! Doppelzählung gibt es im Gesetz nicht, denn jede Stufe der
» SChwerbehindertenvertretungen hat ihre ureigenen Aufgaben!

» Gruß Ede vB

Hallo Ede,

hört sich alles ganz gut an, kann ich aber nicht so recht glauben. Würde dies doch bedeuten, dass bei mir unsere Gesamtschwerbehindertenvertretung einen Anspruch auf zwei Freistellungen hätte, unsere Konzernvertretung würde sich dann aus einem Team von 6 Vertreungen zusammensetzen. Dies fände ich zudem sehr ungerecht, kämpfe ich bei mir doch mit meinen 140 Behinderten um eine 3/4 Freistellung!!

Gruß Paul


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