Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 22.05.2007, 12:03 (vor 6206 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
Gleichstellungsanträge werden von den AN immer an das Arbeitsamt gesandt, das für den Arbeitgeber zuständig ist, zumindest was die AN betrifft, die bereits beim AG beschäftigt sind. Bei arbeitslosen ist das meines Wissens das zu dieser Zeit zuständige Arbeitsamt, kann also vom Standort des potentiellen AG verschieden sein. Am besten bei letzteren Fällen mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen und nachfragen.

Gruß Andrea


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