Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Diana, Erfurt, Monday, 18.08.2008, 15:30 (vor 5752 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

1. was kann ich tun, wenn ein antrag auf gleichstellung abgelehnt wurde>
2. wie wird wohl das arbeitsamt entscheiden, wenn der AG sagt, der Arbeitsplatz ist nicht von Kündigung bedroht, der SBV und der sb. MA sind aber völlig anderer meinung>
sachlage: kollegin arbeitet im callcenter (backoffice noch) und hat probleme mit dem gehörgang. wenn das backoffice wegfällt müsste sie ins frontoffice und die hotline abfragen, was sie wegen der ohren nicht kann. wie lange das backoffice bei uns bleibt kann keiner genau sagen. der AG ist der meinung, sie ist nicht von kündigung bedroht. da der AG selbst aber nicht sagen kann, ob das BO ewig bei uns bleibt, finde ich schon, dass es eine bedrohung des arbeitsplatzes ist. Wir haben nämlich noch 3 andre gehörlose im backoffice und dazu meinte der AG gegenüber der kollegin, dass er nicht weiss, ob er die gehörlosen immer beschäftigen kann. ist doch ein widerspruch in sich, oder sehe ich das falsch>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion