Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 18.08.2008, 15:46 (vor 5753 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

zum Thema „Gleichstellung“ haben wir schon soviel gesagt, dass man nicht mehr weis was kann man noch sagen.

Eine positive Aussage vom AG, bezgl. der Gefährdung ist zwar nicht unbedingt hilfreich aber auch nicht grundsätzlich schädlich. Wichtig ist aber, dass die Aussagen des Antragstellers und SchwbV und BR sich bezgl. der Gefährdung AUS IN DER BEHINEDERUNG LIEGENDEN GRÜNDEN sich nicht widersprechen.

Man muss also darlegen wo sind die in der Behinderung liegenden Gründen der Gefährdung>

» Wir haben nämlich noch 3 andre gehörlose im backoffice und dazu meinte der AG gegenüber der kollegin, dass er nicht weiss, ob er die gehörlosen immer beschäftigen kann. ist doch ein widerspruch in sich, oder sehe ich das falsch>

Nein, das siehst Du durchaus richtig und kann auch ein Grund für eine in der Behinderung liegender Grund sein, besonders die Aussage des AG. Diese Aussage sollte aber bitte auch belegbar sein, damit der AG hier nicht das Gegenteil sage kann.

Bitte auch unbedingt einmal unter A-Z "Gleichstellung und folgende" wie auch die Suchfunktion mit dem Suchbegriff "Gleichstellung nutzen".


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