Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 22.05.2007, 14:14 (vor 6207 Tagen) @ Diana Stock

Und daran denken, IMMER Behinderungsbedingt begründen, alles andere ist bestenfalls hilfsweise Begründung.
Alleine ohne Behinderungsbedingte Begründung ist der Antrag abzulehnen!
Und natürlich abfahren darauf, das der Arbeitsplatz (laut hiesiger AfA ist
dies der Schreibtisch nicht der Vertrag mit dem AG!!) in Gefahr ist, oder nur durch Gleichstellung ein Arbeitsplatz angetreten werden kann!

Gruß
Ede vB


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