Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 25.09.2007, 14:07 (vor 6081 Tagen) @ Ralf1

Hallo Ralf1,

es kommt hier u.a. darauf an, wie schnell die Stellungnahmen des AG/BR und SchwbV bei der AfA vorgelegt werden. Liegen diese dort vor ca. 2-3 Wochen. So meine Erfahrungen.

Ich habe stets als SchwbV die Stellungnahme sowohl für den BR und SchwbV gefertigt und der BR-V hat diese mit unterzeichnet. Auch habe ich den AG bei der Stellungnahme "unterstützt/beraten". Dieses hatte auch den Vorteil, dass sie sich nicht widersprachen.


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