Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst (Einstellung)

hackenberger, Sunday, 11.11.2007, 17:50 (vor 6028 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

die SchwbV hat einen Anspruch auf einen entsprechenden Kommentar, auch ggf. auf den Knittel § 96 (8) SGB IX. Auch auf eine Zeitschrift wie "Behindertenrecht" Boorberg Verlag und AiB "Arbeitsrecht im Betrieb" wie auch auf den Besuch einer Grundschulung im Betriebsverfassung/ Personalvertretungsrecht. Denn sie darf ja zu allen Punkten einer BR/PR-Sitzung sich äußern. Daher muss sie auch Kenntnis davon/ darüber haben um was es dort geht, wo die MB-Rechte liegen.


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