Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 20.11.2007, 21:13 (vor 6019 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

» Erst das Gespräch mit meinem Chef wegen der Unterlagen für 168 Euro um
» vernünftig arbeiten zu können.
» Hat geklappt ist bestellt.

na also, der erste positive Schritt ist ja dann erfolgt.

» Das Gespräch mit dem Amt bestätigte dass er sich an §81 halten muss und das
» Arbeitsamt nach freien Stellen anfragen muss.

Bitte doch das IA dementsprechend auch den AG zu unterrichten. Ggf. kannst Du ja auch das Thema nochmals, in Rücksprache mit dem IA, schriftl. an das IA stellen und diese bitten schriftl. zu antworten. Diese Antwort kannst Du dann in Kopie an den AG/Personalchef weiterleiten.

Weiter kannst Du dich mit dem BR/PR zusammen tun und der BR/PR kann dieses auch nochmals an den AG herantragen und auch darauf hinweisen, dass die Missachtung des SGB § 81 den BR/PR bei einer Entscheidung entsprechend berücksichtigen.

» Nun habe ich beim Arbeitsamt angerufen um zu fragen ob unser Personalchef
» sich an das Arbeitsamt gewendet hat um nach Stellen zu fragen die für
» Schwerbehinderte geeignet sind.

Der AG muss nicht bei der AfA fragen ob die Stelle geeignet ist. Er muss der AfA die freie Stelle mit dem hierfür erforderlichen Profil benennen, damit diese prüfen können ob geeignete arbeitsuchend Schwerbehinderte dort gemeldet sind.

Dieses kannst Du übrigens auch.

» Ich bekam die Antwort dass unsere Gemeinde das nicht muss. Ich verwies auf
» §81 das Sie zum Grübeln brachte.

richtig so, die AfA sollte den § 81 SGB IX kennen und darum bemüht sein möglichst viele freie besetzbare Stellen gemeldet zu bekommen.

» Sie hat sich bei Ihren Kollegen im Amt informiert und mir erklärt dass es
» langt wenn unsere Gemeinde sich im Internet auf der Seite des Arbeitsamtes
» umschaut. Es besteht kein muss

Falsch!


» Ich frage mich nun warum ich mein Amt versuche so gut wie möglich zu
» machen wenn die Gesetze eh nicht gelten>

Sie gelten, doch es ist nicht immer leicht diese umzusetzen. :-(

Du arbeitest ja im öffentl. Dienst. Hier gilt weiter auch der § 82 und es gibt Fürsorgeerlasse/-richtlinien.

Besorge dir die für euch zuständige. Dort wird i.d.R. auch stets nochmals darauf hingewiesen, dass der AG zum einen das SGB IX zu beachten hat und es werden meist noch weitergehende Anorderungen gestellt.

Du kannst dich dann auch an die Stelle wenden, welche diesen Fürsorgeerlass/ diese Fürsorgerichtlinie herausgegeben hat und diese um Unterstützung bitten.

Weiter wende Dich an den Beauftragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG, § 98 SGB IX und bitte diesen um Unterstützung und erinnere diesen ggf. an seine Aufgaben § 98 Satz "Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden". Hierzu gehören auch die § 81 und 82!

An sonsten hilft nur weiter hartnäckig an Ball bleiben. ;-)

PS: Sollte bei der AfA ein geeigneter arbeitsuchender Schwerbehinderter gemeldet sein und dieser mangels der nicht erfolgten Meldung dieser freien Stellen nicht an die Gemeinde zu einem Bewerbungsgespräch vermittelt werden, so könnte dieser gem. AGG, wegen Verstoß gegen den § 81 SGB IX und Missachtung des Fürsorgeerlasses, hier die Gemeide auf Schadenersatz verklegen. Auch hierauf solltest Du den Personalcheft nochmals hinweisen. Das Verhalten des AG ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, mit den hier dann möglichen Folgen. Auch der BR könnte hier eine Klage gem. § 17 AGG einreichen, Diskriminierung Schwerbehinderter durch Missachtung der §§ 81 und 82 SGB IX und des Fürsorgeerlasses, die SchwbV leider nicht.


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