Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)

Ede vom Bayerwald, Friday, 19.09.2008, 07:07 (vor 6606 Tagen) @ Guntra

Hallo,

bei uns war dies vor einiger Zeit auch so.Zusammenlegung mehrerer Behörden zu einer, dazu kam noch große Räumlioche Entfernung. Also mehr als 40 km.

Verselbständigungsbeschluß von Dienststellen, die nicht in der Stadt des HAuptamtes liegen.
Sind die Verselbständigungsbeschlüße rechtskräftig, so sind an diesen Dienststellen, soweit mindestens 5 Schwerbehindert und diesen Gleichgestellte im Dienstbereich dieses "verselbständigten"Personalrates tätig. so ist an diesem Standort einee SBV zu wählen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Diese Vertretungen wiederum haben dann untereinander die GesamtSBV zu bestimmen/wählen.

Rein rechtlich ist es wohl nicht ganz klar, ob in der Übergangszeit eine SBV auf rechtlich einwandfreieem Grund besteht. Jedenfalls ist eine neue SBV umgehend zu wählen, so die Pflicht gegeben ist.

Die alte Dienststelle, also SBV von AMt A besteht nicht mehr, Der Vertreter wurde aber als SBV für Amt A gewählt, so ist es logisch, dass wenn Amt A nicht mehr existiert, auch keine SBV mehr bestehen kann, die für diese Dienststelle gewählt wurde.

Aber dann eben schnellstens neue SBV wählen!!!

Dann kann keiner mehr von Rechtsunsicherheit sprechen!!!

Gruß Ede,
der das vor einiger Zeit selber miterleben mußte (und durchführen!)


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