Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)
» Dies ist im Falle einer Umstrukturierung von Dienststellen eine Sache,
» die der Auslegung bedarf. Und Dinge, die der Auslegung bedürfen sind für
» das Rechtsverständnis Bay. Beamter nicht klar geregelt, zumindest nicht
» für die, die bei uns das Sagen haben.
Hallo Ede,
der in diesem Link zum Übergangsmandat erwähnte BAG-Beschluss sollte auch einen bayerischen Beamten überzeugen 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter