Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 25.09.2008, 10:21 (vor 6600 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Dies ist im Falle einer Umstrukturierung von Dienststellen eine Sache,
» die der Auslegung bedarf. Und Dinge, die der Auslegung bedürfen sind für
» das Rechtsverständnis Bay. Beamter nicht klar geregelt, zumindest nicht
» für die, die bei uns das Sagen haben.

Hallo Ede,
der in diesem Link zum Übergangsmandat erwähnte BAG-Beschluss sollte auch einen bayerischen Beamten überzeugen ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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