Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)

Wolfgang E., Saturday, 20.09.2008, 18:59 (vor 6605 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Die alte Dienststelle, also SBV von Amt A, besteht nicht mehr. Der Vertreter wurde aber als SBV für Amt A gewählt, so ist es logisch, dass wenn Amt A nicht mehr existiert, auch keine SBV mehr bestehen kann...

Dieser Gesichtspunkt klingt auf den ersten Blick logisch, ist aber etwas zu weitgehend bzw. im Ergebnis schlichtweg falsch. Wäre diese pauschale Überlegung zutreffend, dürfte es nämlich beispielsweise überhaupt keine Übergangsbetriebsräte geben etwa bei [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5220#p5223]Fusionen[/link]. Betriebsratlose Zeiten wollten der Gesetzgeber bzw. die EU-Richtlinien in solchen Fällen aber unbedingt vermeiden durch Übergangsmandate, da gerade in solchen Umbruchzeiten besonders viele BR-Beteiligungsangelegenheiten anfallen und die Wahlberechtigten zwangsläufig einige Zeit benötigen, um sich näher kennen zu lernen für eine Neuwahl. Daher sollte aus praktischen Erwägungen ggf. auch nicht überstürzt von der Übergangs-SBV eine Neuwahl der SBV eingeleitet werden. Es macht regelmäßig wenig Sinn, wenn vorschnell gewählt wird, ohne dass die Wähler die Kanditaten kennen.

"Für den Betriebsrat ist in § 21a BetrVG in den dort geregelten Fällen (z. B. Spaltung eines Betriebs bzw. Zusammenlegung von Betrieben oder Betriebsteilen) unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsmandat vorgesehen. Diese Regelung ist für die SBV entsprechend anzuwenden, da sie nach § 96 Abs. 3 SGB IX die gleiche persönliche Rechtsstellung wie Mitglieder des Betriebsrats haben soll (vgl. HK-SGB IX / Trenk-Hinterberger Rdnr. 12). Dies gilt umso mehr, als die Vertrauensperson gerade während betrieblicher Umstrukturierungen in besonderem Maße die Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer zu wahren hat."
(Knittel, SGB IX, Rdnr. 54 zur § 96)

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es auch im öffentlichen Dienst unerlässlich, vorrangig zu prüfen, ob es Übergangsmandate für die bisherigen örtlichen Personalräte gibt,
und ob entsprechend auch ein - gesetzliches - Übergangsmandat für [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7771]eine[/link] örtliche SBV besteht.
([link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Datum=2004-4-7&nr=9914]BAG[/link], Beschluss, vom 07.04.2004, 7 ABR 35/03, Rdnr. 30/31)


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