Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)

Guntra, Friday, 19.09.2008, 08:43 (vor 6606 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Verselbständigungsbeschluß von Dienststellen, die nicht in der Stadt des Hauptamtes liegen.
Bei uns verselbständigen sich auch einige Abteilungen, die sich am Ort der Hauptdienststelle befinden.
» Sind die Verselbständigungsbeschlüße --> Welche, die des Personalrates oder müssen die Schwerbehinderten auch eine Verselbständigung per Wahl / Abstimmung beschließen>

rechtskräftig, so sind an diesen Dienststellen, des "verselbständigten" Personalrates tätig. so ist an diesem Standort eine SBV zu wählen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
» Müssen oder können>

» Diese Vertretungen wiederum haben dann untereinander die GesamtSBV zu bestimmen/wählen.
Wählen die verselbständigten Abteilungen jeweils ihre örtliche SBV und diejenigen, die sich nicht verselbständigen wollen, auch eine eigene oder ist dies dann die GesamtSBV oder kann zeitgleich durch alle Schwerbehinderten die GesamtSBV und die jeweils örtliche SBV gewählt werden>


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