Neuwahl, evtl. örtliche SB-Vertretungen (Wahlen)

Ede vom Bayerwald, Monday, 22.09.2008, 07:39 (vor 6603 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo,

Nun ÜbergangsPR sind nicht die alten PR, weil die aufgelöst sind.
Es sind allerdings die gleichen Leute, die in einer bisher nicht da gewesenen Zusammensetzung einen neuen, den Übergangspersonalrat bilden, bis zur neuwahl, die umgehend einzuleiten ist.

Und was für den PR gilt, das gilt auch für die SBV. Es ist so zu sagen eine ÜbergangsSBV.
Problem hierbei ist, dass die Übergangspersonalräte gesetzlich klar geregelt sind. Bei der SBV gibt es da keine klare schriftliche(im Gesetz) Regelung und so ist dieser Übergang im Grunde immer vor Ort abzusprechen, mit dem AG / Personalstelle.
Es bleibt, dass eine Neuwahl notwendig ist und umgehend nach Existenzbeginn des neuen Amtes diese eingeleitet werden muss.

Allerdings bleit der PR bestehen bleit auch die SBV. Verselbständigt sich eine ABteilung mit eigenem PR, so ist in diesem Bereich aauch eine eigene SBV zu wählen, soweit die Bedingungen des Gesetzes gegeben sind., also mindestens 5 SB-Kollegen (oder natürlich Gleichgestellte).
Die SBV ist IMMER eine parallele Spezialpersonalvertretung zu einem Personalrat, steht immer mit diesem in Korrespondenz, soweit die Wahlvoraussetzungen gegeben sind. Ohne diese 5 Wahlberechtigten werden die Schwerbehinderten durch die Gesamt-SBV vor Ort vertreten.

Gruß Ede


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