Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 24.04.2009, 10:16 (vor 5505 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
kuriose Angelegenheit: Das Arbeitsamt in unserer Region ist zur Zeit sehr sperrig, was Gleichstellungsanträge betrifft.Eine Kollegin hat auf mein Anraten (Schwerbehindertenvertretung) einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt telefonisch beantragt. Dieser wurde von der dortigen Sachbearbeiterin abgewiesen, obwohl die Kollegin mitgeteilt hat, dass ein GdB von 30 vorliegt und Leistungseinschränkungen. Es wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Kollegin nur die Gleichstellung erhält, wenn ein anderer
Arbeitsplatz bei unserem ARbeitgeber für sie geeignet wäre und sie sich auf diesen beworben hätte. Außerdem wäre der Arbeitsplatz im Moment nicht gefährdet.
Ich habe nun per email weitere Gründe nachgeschoben, die eine Gleichstellung unterstützen würde (häufige Fehlzeiten, eingeschränkte Leistungen, evtl. technische Hilfsmittel erforderlich, Utnerstützung durch andere Mitarbeiter etc.
Gibt es evtl. neue gesetzliche BEstimmungen, die mir entgangen sind, die gegen eine Gleichstellung sprechen würden>
Darüber hinaus wäre interessant zu wissen, ob ein Betroffener sich einfach einen Gleichstellungsantrag aus dem Internet herunterladen kann und dann ausgefüllt an die Arbeitsagentur schicken kann. Dann würde doch die Diskussion am TElefon entfallen und sie müßten den Antrag mit einer sachlichen Begründung ablehnen. Im jetzigen Moment gibt man der Kollegin nicht mal die Möglichkeit den Antrag auszufüllen.
Welche ERfahrungen habt ihr gemacht> Habe im übrigen die Suchfunktion bereits genutzt, aber nichts neues verwertbares gefunden!!
Danke im Voraus für Eure Rückantworten.
Gruß A.


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