Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 24.04.2009, 11:22 (vor 5502 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

hier ist im Ablauf einiges nicht optimal gelaufen, z.B. das Einbringen/ Nachschieben von Gründen. Ihr hättet einfach nur die nicht erfolgte Zusendung des Antrages nach nach tel. Antragstellung reklamieren sollen.

Also, am besten die zuständige Stelle/ SB bei der AfA nochmals anrufen und bitten den Antrag mit entsprechendem Zeitstempel der (ersten) Antragstellung zusenden.

Es muss auch immer von der AfA ein formeller (schriftl.) Bescheid ergehen, entweder ein positiver oder negativer.

Gegen diesen Bescheid kann man dann die möglichen Rechstmittel einlegen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion