Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 16:39 (vor 5499 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

ein bestehender tariflicher Kündigungsschutz oder auch besonderer gesetzlichen Kündigungsschutz z.B. als BR sind keine Hindernisse für eine Gleichstellung. Eine Ablehnung der Gleichstellung kann auch nicht darauf alleine begründet werden. Weiter auch Beamte können und werden soweit die erforderliche Bedingungen / Gründe für eine Gleichstellung gegeben sind gleichgestellt. Dieses auch obwohl sie ja unkündbar sind.

Wichtig ist immer, dass ich eine aktuelle Gefährdung aus Gründen in der Behinderung nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft vortrage. Oder aber sonstige mögliche Gründe welche eine Gleichstellung rechtlich begründen nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft vortrage.

Daher ist es immer wichtig in der Antragstellung dieses nachvollziehbar/ belegbar/ glaubhaft darstellen.

Sollte einem berechtigten Antrag nicht stattgegeben werden, kann man entweder im Widerspruchsverfahren oder notfalls im Klageweg versuchen die Gleichstellung zu erhalten. Aber auch mit einem vertrauensvollen Gespräch, rechtzeitig geführt, kann man ein positives Ergebnis erzielen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion