Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

Amina, Bayern, Monday, 27.04.2009, 13:06 (vor 6385 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,:flower:

hier ein gutes Beispiel.:wink:
Meine Schwester mit einen GdB von 30 arbeitet in einer Klinik seid 7 Jahren.
Aus behinderungsbedingten Gründen (angeb.selt.Stoffwechselkrankheit) ich habe für dieselbe Krankheit einen GdB von 60 erhalten.

Sie hatte im Sep.2008 einen Antrag auf Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGBIX beim AfA gestellt. Der Antrag auf Gleichstellung im Betrieb ist abgelehnt worden,mit der Begründung, die Voraussetzungen und besondere Umstände wie drohende auserordentliche Kündigung aufgrund häufiger behinderungsbedingter Fehlzeiten liegt nicht vor.

Nach einem Telefonat mit dem zuständigen AfA SB Herrn M....x mit der Antwort ob sie nicht etwas Handfesteres z.B. einen Bandscheibenvorfall hätte ,wiederlegte meine Schwester allg. Darlegungen die eine dauerhafte Behinderung betreffen und begründete ausführlich mehrfach die Voraussetzungen, dass sie auf die Gleichstellung mit Schwb Menschen im Betrieb angewiesen sei.

Mit der Bitte um ein erneutes Formular der Gleichstellung zuzusenden,dies wurde ihr zuerst versagt.Mit intensiver Unterstützung des IFD hat sie einen neuen Gleichstellungsantrag gestellt,mit dem Hinweis,dass diese Behinderung somit der Krankheitsverlauf chronisch ist.
Der Bescheid der befristeten Gleichstellung erfolgt im Nov.2008 für ca.1 1/2 Jahre mit der Begründung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind,aber die begleitende Hilfe und Maßnahmen des IFD bis Juni.2010 abgeschlossen sein werden.

Obwohl die Voraussetzungen dafür von Anfang an gegeben waren und sich dieser Zustand auch nicht ändern wird.Auserdem kann sie nicht vorhersehen,welche Behinderungsbedingten Gesunheitlichen Probleme und Konflikte im Arbeitsleben auch nach dem Juni 2010 auf sie zukommen.

Somit legte sie Widerspruch auf diese Befristung der Gleichstellung ein.
Nach ca.8 Wochen Kamm der Bescheid,der Antrag auf Gleichstellung im Betrieb ist unbegrenzt anerkannt worden.(Freude):ok: Ihre Unkosten bei Antrag ersetzt werden.
Nach ca.10 Tagen Kamm die Nachricht das diese Klinikabteilung in der meine Schwester arbeitet aufgelöst wird,(Kündigung,evtl,Abfindungsangebote):-( für die SchwbG (meine Schwester) ist eine etwas gleichwertige Stelle im Betrieb angeboten worden.Die Arbeit wurde auch von meiner Schwester angenommen.:-D

Bei Ablehnung des Antrags egal welcher Antrag es ist,ist es ratsam Widerspruch einzulegen,es wird in den meisten Fällen zugunsten des Nachteiligen entschieden.:wink:

Ganz liebe Grüße
SBV Amina:wink::flower:

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*Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,die dem Leben seinen Wert geben.*(Wilhelm von Humboldt)


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