Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Monday, 27.04.2009, 16:18 (vor 5499 Tagen) @ hackenberger

Hallo lieber Kollege,

alles so gemacht, wie vorgeschrieben. Telefonische Einforderung eines Gleichstellungsantrages aber abgelehnt worden, mit der Begründung dass die Kollegin einen Kündigungsschutz gem. TVöD hat, nämlich über 15 Jahre im Dienst und über 40 Jahre alt ist.
Dass bereits eine Minderleistung vorliegt, bei Nichterreichen eines anderen Arbeitsplatzes die Gefahr besteht, dass sie ihre Tätigkeit dauerhaft nicht nur nicht mehr eingeschränkt sondern u.U. überhaupt nicht mehr ausführen kann und dass sie ohne Gleichstellung kaum einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erhalten bzw. erreichen kann, da diese Stellen bedingt auf das Tätigkeitsfeld (Gesundheitsdienst) dünn gesät sind und es mehr als 1 Bewerber auf freiwerdende Stellen gibt. Auch das Argument, dass aufgrund finanzieller Schieflage des Hauses auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr auszuschließen sind hat nicht gezogen. Das weitere Argument, dass evtl. technische HIlfsmittel eine Erleichterung bringen könnten und Zuschüsse ggf. wegen Minderleistung, außergewöhnlicher Belastung o.ä. möglich wären, dies aber nur mit der Gleichstellung möglich wäre, haben auch nicht geholfen.
Also ich denke, dass hier alles abgedeckt worden ist, was das Gesetz hergibt.
Werden die Angelegenheit jetzt mit dem Integrationsfachdienst weiter verfolgen.
Gruß Andrea


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