Ablehnung einer telefonischen Beantragung (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 28.04.2009, 13:19 (vor 5501 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

lese bitte noch mal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8841#p8842]meinen Beitrag oben[/link], habe ihn noch etwas ergänzt. Es ist weiter der Weg über eine telefonische Antragstellung möglich, siehe meinen ergänzten Beitrag. Sollte sich eine AfA bzw. ein SB weigern einen Antrag wie von mir beschrieben telefonisch anzunehmen rate ich per Kontaktmail mit der Bundesagentur in Nürnberg in Kontakt zu treten und den Fall dort zu schildern
.


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