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<title>Forum für die SBV - Pflichtverletzung und Schweigepflicht</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hey Bodo<br />
wie sind denn jetzt deine Verfahren ausgegangen?<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30142</link>
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<pubDate>Thu, 27 Apr 2023 13:36:46 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin moin Bodo,</p>
<p>Hauptsache Dein Anwalt ist im Thema ..... </p>
<p>und zum Thema Kirche:<br />
Was sagen zwei katholische Priester an der Nordsee?</p>
<p>Vorsicht, keine falsche Handbewegung.......</p>
<p>sonst ist hier alles Weihwasser</p>
<p>Aber das beste ist, wie im katholischen Kirchenrecht das Wort Frau umschireben wird:<br />
&quot;Die Kleriker haben sich mit der gebotenen Klugheit Personen gegenüber zu verhalten, mit denen umzugehen die Pflicht zur Bewahrung der Enthaltsamkeit in Gefahr bringen könnte ...... Nachzulesen im CIC 277 §2</p>
<p>Ob die katholische Kirche auch eine Gleichstellungsbeauftragte hat?</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28850</link>
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<pubDate>Thu, 05 Aug 2021 15:07:06 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik1,<br />
&quot;geht es nach der Güteverhandlung weiter? Haben die Richter durchblicken lassen, wie sie die Sachlage sehen?&quot;</p>
<p>Erst im November geht es weiter. Leider ist dieses Problem kein alltägliches und insofern hatte ich den Eindruck, dass nicht nur der gegnerische Anwalt, sondern auch die Richterin nicht im Thema waren. Aber das Gericht hat ja nun viel Zeit sich sach- und rechtskundig zu machen um dann im November die richtige Entscheidung zu treffen.</p>
<p>VG<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28849</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28849</guid>
<pubDate>Thu, 05 Aug 2021 12:25:37 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Bodo,</p>
<p>geht es nach der Güteverhandlung weiter?<br />
Haben die Richter durchblicken lassen, wie sie die Sachlage sehen?</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28847</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28847</guid>
<pubDate>Wed, 04 Aug 2021 07:53:41 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>﻿ In der Nachricht des stellv. MAV-Vorsitzenden wurde ja meine Teilnahme im Verhinderungsfall der SBV ausgeschlossen. </p>
</blockquote><p>
Das sehen kompetente <a href="index.php?id=28796" class="internal">Experten</a> ﻿bzw. <a href="index.php?id=28797" class="internal">Juristin</a> der diag-mav-freiburg zur insoweit identischen MAVO völlig anders als diese MAV …</p>
<blockquote><p>Stattdessen würde ich nur als Ersatzmitglied der MAV eingeladen werden können.</p>
</blockquote><p>
Erstes oder zweites Ersatzmitglied oder wievieltes Ersatzmitglied der MAV?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28845</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28845</guid>
<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 16:58:07 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Anwalt hat mir Amtsunfähigkeit für Stellvertretungstätigkeiten unterstellt, weil ich längere Zeit arbeitsunfähig krank war. </p>
</blockquote><p>
Hallo Bodo, ist denn dieser Advokat auch Arbeitsmediziner?</p>
<blockquote><p>Als Beweis hat er dafür ein Urteil vorgelegt, dessen Grundlage mein Wunsch war, eine zuvor abgelehnte Wiedereingliederung machen zu dürfen.</p>
</blockquote><p>
Bitte zum erwähnten Urteil noch konkret das Gericht, Datum und Aktenzeichen zitieren zum Nachlesen. Danke! Für Schwerbehinderte besteht regelmäßig ein Rechtsanspruch auf „stufenweise Wiedereingliederung“ (StW) mit ärztlichem <a href="https://www.kbv.de/media/sp/Muster_20_2019.pdf">Wiedereingliederungsplan</a> lt. <a href="https://www.rehadat-recht.de/suche/index.html?filter=%28aktenzeichen_rec%3A%229%2520AZR%2520229%252F05%22%29&amp;reloaded&amp;sort=datum_rec+desc&amp;mode=detail">BAG</a>, 13.06.2006, 9 AZR 229/05. Von wann bis wann dauerte jeweils die StW und Reha? Wer hat zuvor die StW abgelehnt?</p>
<blockquote><p>Eine weitere Klage geht in den nächsten Tagen raus, weil mir eine SBV-Schulung verweigert wird mit der Begründung, dass ich gesundheitlich nicht stabil bin. Außerdem müsste ich meine Schulungswünsche mit meinem Vorgesetzten und der SBV abstimmen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
</blockquote><p>Naja, jedenfalls seit BTHG 2016 gibt’s eigenständigen Schulungsanspruch der ersten Stellvertretung und zwar unabhängig von der VP. Aber abstimmen sollte man sich da schon zumindest mit dem Vorgesetzten, damit er ggf. disponieren kann.</p>
<blockquote><p>Einen Anwalt zu finden für ein Verfahren gegen die MAV vor dem kichrlichen Arbeitsgericht ist auch weiterhin sehr schwierig.</p>
</blockquote><p>
Zur Anwaltssuche siehe <a href="index.php?id=28792" class="internal">Anwälte für Kirchenrecht.</a></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28844</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28844</guid>
<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 15:40:51 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nachtrag zu meinem Eintrag von heute Morgen:<br />
In der Nachricht des stellv. MAV-Vorsitzenden wurde ja meine Teilnahme im Verhinderungsfall der SBV ausgeschlossen. Stattdessen würde ich nur als Ersatzmitglied der MAV eingeladen werden können.<br />
Tatsächlich aber werde ich als MAV-Ersatzmitglied <strong>nicht </strong>zu den Sitzungen der MAV eingeladen.<br />
Und ja, wie ich erfahren habe, war die VP, die ja auch gleichzeitig MAV-Vorsitzende ist, in der Sitzung urlaubsbedingt nicht anwesend.<br />
Zu einem älteren Eintrag<br />
 <em>&quot;So wie ich das hier verstehe, hat diese VP bisher nie ihrer 1. Stellvertretung eine Verhinderung gemeldet, da nichts davon gepostet, oder&quot;?</em><br />
Nein, die VP hat seit der Wahl 2018 nicht ein einziges Mal eine Verhinderung angezeigt.</p>
<p>Gruß<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28842</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28842</guid>
<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 12:32:12 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin, moin!<br />
Bodo ist zurück aus dem Urlaub!</p>
<p>Ein kurzes Update: Am 12.07.2021 gab es einen Gütetermin im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens mit der SBV. Die SBV erschien mit dem Dienstgeberanwalt und als Unterstützung war die Personalleiterin und ein Mitglied der MAV an ihrer Seite.<br />
Der gegnenrische Anwalt hat mir Amtsunfähigkeit für Stellvertretungstätigkeiten unterstellt, weil ich längere Zeit arbeitsunfähig krank war.<br />
Als Beweis hat er dafür ein Urteil vorgelegt, dessen Grundlage mein Wunsch war eine zuvor abgelehnte Wiedereingliederung machen zu dürfen.<br />
Zwischenzeitlich habe ich diese WE hinter mir und auch eine Reha mit der Folge, dass man mir nun wegen der Reha meinen zuvor genehmigten Urlaubsanspruch storniert hat. Hier liegt bereits eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht vor.<br />
Eine weitere Klage geht in den nächsten Tagen raus, weil mir eine SBV-Schulung verweigert wird mit der Begründung, dass ich gesundheitlich nicht stabil bin. Außerdem müsste ich meine Schulungswünsche mit meinem Vorgesetzten und der SBV abstimmen<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Einen Anwalt zu finden für eine Verfahren gegen die MAV vor dem kichrlichen Arbeitsgericht ist auch weiterhin sehr schwierig.</p>
<p>VG<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28841</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28841</guid>
<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 09:18:55 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Hotte,</p>
<p>auch Ersatzmitglieder haben Rechte. Da man im ruhenden Mandat wie ein Ersatzmitglied zu behandeln ist, gelten diese Rechte auch für Stellies.<br />
Ersatzmitglieder müssen wissen, wie sie im Vertretungsfall an Sitzungsunterlagen kommen, sie haben kein Recht auf Einsichtnahme in dieselben, wenn sie nicht im Mandat sind. </p>
<p>Genauso müssen Stellies wissen, wo die Schwerbehindertenakten sind, wie diese angelegt werden, wo sie sich melden um an Betriebsratssitzungen teilzunehmen, welche Ausschüsse wahrgenommen werden müssen, wo der Terminplan zu finden ist etc. Sonst können diese - erst recht in einem ad hoc Mandat - die Sxchwerbehinderten nicht vertreten und wie im § 178,1 SGB IX beschrieben, den Schwerbehinderten beratend und helfend zur Seite stehen. </p>
<p>Ein Recht auf diese Infos ergibt sich aus meiner Sicht aus dieser Rechtsstellung. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28802</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28802</guid>
<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 07:24:41 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>MAVO: Wann kommt der Stellvertreter zum Einsatz? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es gab am Montag Gütetermin (Beschlussverfahren gegen SBV).</p>
</blockquote><p>Hallo Bodo,<br />
bisher wurde ja nur Klage gegen SBV erhoben, nicht aber gegen MAV: „(Beschlussverfahren gegen SBV)“. Bei einer „Klageerweiterung“ wg. angekündigter genereller Nichteinladung zu MAV-Sitzungen (laut <a href="index.php?id=28794" class="internal">Mail</a> auch bei Verhinderungsvertretung keine Ladung beabsichtigt aufgrund ominöser  MAV-Abstimmung) müsste auch gesonderte Klage gegen MAV erhoben werden mit dann womöglich weiterem Gütetermin, weil ja andere „Beklagte“, nämlich MAV statt SBV. Und hier nochmals <a href="index.php?id=28794" class="internal">Normenkette</a> für Klagenegründung mit NZA-Aufsatz, DiAG-Schulungsmaterialien (2-fach) aus Freiburg und SGB IX-Fachschrifttum. Außerdem <a href="index.php?id=28792" class="internal">DVfR-Glossar</a> des Experten Prof. Dr. Kohte im Schwerbehindertenvertretungsrecht, sowie Anwaltssuche nach Kirchenrechtlern zur MAVO. Antragsziel wäre, diesen MAV-Beschluss für ungültig zu erklären und die MAV zu verpflichten, die Stellvertretung bei Verhinderung der VP zu laden zu MAV-Sitzungen nach <a href="https://www.diag-mav-pb.de/medium/Mitarbeitervertretungsordnung%20-%20MAVO.pdf?m=210740">§ 52 MAVO Paderborn</a>. Hier noch zwei professionelle Online-Arbeitshilfen der Integrationsämter und von MAVO-Experten des kirchlichen Bereichs:</p>
<p><strong><a href="https://sbvaktiv.integrationsaemter.de/fachlexikon/stellvertretendes-mitglied-der-schwerbehindertenvertretung">BIH-Fachlexikon</a></strong> mit „Kurzvideo“ zum Stelli: „Im Falle der Verhinderung der Schwerbehindertenvertretung vertritt der Stellvertreter sie in allen Angelegenheiten, in denen sie selbst tätig wäre. Während der Vertretung hat das stellvertretende Mitglied dieselben Aufgaben und Rechte wie die Schwerbehindertenvertretung.“</p>
<p><a href="https://www.diag-mav-hamburg.de/content/pdf/Arbeitshilfen/2017_11_17_schwerbehindertenvertretung.pdf?m=1510921381&amp;"><strong>DiAG A/B mav Freiburg</strong></a> schrieb zur Verhinderungsvertretung schon am 17.11.2017 in ihrer „Arbeitshilfe für Mitarbeitervertretungen“ auf Seite 4, verfasst von <a href="https://www.diag-mav-freiburg.de/bereiche/diag-mav-b/wir-ueber-uns/sprechergruppe/">Michael Sack</a>, „Mitglied der Sprechergruppe  DiAG MAV B“, und  <a href="https://www.ebfr.de/detail/nachricht-seite/id/111246-neue-leitung-der-stabsstelle/?cb-id=12103291">Elke Hall</a>, damals Rechtsreferentin, auszugsweise wie folgt:</p>
<p><span style="color:#c00;">Wann kommt der Stellvertreter zum Einsatz?</span> <br />
„Die stellvertretende Vertrauensperson kommt nun immer zum Einsatz, wenn die Vertrauensperson selbst verhindert ist. Durch die Streichung der<span style="color:#fff;">_</span>früher vorhandenen Aufzählung von zulässigen Vertretungsfällen ist nunmehr klargestellt, dass eine Stellvertretung gesetzlich nicht mehr begrenzt ist, sondern <strong>bei jeder Form der Verhinderung</strong> zum Einsatz kommt.“ Diese DiAG-Verlautbarung  zu § 177 Absatz 1 Satz 1 SGB IX sollte<span style="color:#fff;">_</span>für eine erfolgreiche  Klage allemal ausreichen. Bei einer derart eindeutigen Rechtslage erscheint der gegenteilige <a href="index.php?id=28789" class="internal">MAV-Beschluss</a> mutwillig bzw. reine Willkür. Was da diese MAV veranstaltet ist wohl „Kindergarten“.</p>
<p>Viel Erfolg!<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28797</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28797</guid>
<pubDate>Sun, 18 Jul 2021 04:00:23 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ich kenne eine SBV, die erklärt hat, das sie auch im Urlaub nicht verhindert ist.</p>
</blockquote><p>Hallo Hotte,<br />
wird aus BAG-Rechtsprechung für Betriebsräte abgeleitet, die sich z.B. trotz Urlaub für nicht verhindert erklären können. Dem sind der <a href="https://dejure.org/2003,24948">BayVGH</a> sowie die verwaltungsgerichtliche <a href="https://www.dbb.de/politik-positionen/mitbestimmung/personalrat/artikel/zeitweilige-verhinderung.html">Rspr. für Personalräte</a> seit jeher nicht gefolgt und haben dieses „Konstrukt“ stets kategorisch abgelehnt. Daher sind solche Tricksereien bei <a href="https://dokumente.dbb.de/dokumente/infobriefe_mitbestimmung/PR-Brief_PR-Arbeit_Ersatzmitgliedschaft_2015.pdf">Personalräten</a> ausgeschlossen. Wer da z. B. beurlaubt ist, darf als Personalrat nicht an PR-Sitzung teilnehmen ua aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. z.B. <a href="https://openjur.de/u/692379.html">VG Köln</a> vom 28.03.2014 - 33 K 5730/13.PVB, Rn 21-25: „ Es unterliegt nicht der Entscheidungsbefugnis des Personalratsmitglieds trotz genehmigten Erholungsurlaubes an Sitzungen des Personalrates teilzunehmen,“ Eine Entscheidung des BVerwG dazu gibt es nicht, soweit ersichtlich.</p>
<p>Einzelfälle solcher durchsichtigen Trixereien sind mir auch bekannt von solchen „Oberschlaubergern“, die sich trotz Jahresurlaub für anwesend bzw. für nicht verhindert erklärten, aber dann z.B. nie erschienen zu BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen sowie in keinen Monatsgesprächen präsent. I.d.R. ging’s nur darum, die Stellvertretung auszuschließen, also <strong>plumpe Gesetzesumgehung</strong> per durchsichtigem Gestaltungsmissbrauch. Das nennt man <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch">rechtsmissbräuchliches Verhalten</a>. Hier kommt hinzu, dass die Stellvertretung teils <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=28785"> volles Stimmrecht</a> hat in den MAV-Sitzungen dieser Caritas-Klinik, was besonders ins Gewicht fällt (LPK-SGB IX, § 176 Rn. 6), weil das ausschlagend für MAV-Abstimmungsergebnisse sein kann …</p>
<blockquote><p>Seltsamerweise wird zu der Geschichte Einladungen MAV-Sitzungen nichts vom Gütetermin berichtet</p>
</blockquote><p>
Ist mir auch aufgefallen. Womöglich hat sich Bodo hier nur von dem einstimmigen <a href="index.php?id=28792" class="internal">MAV-Beschluss</a> verunsichern lassen und diesen Punkt zunächst nicht beim Kirchengericht rechtlich moniert. Das kann aber nachgeholt werden. Speziell zu diesem skandalösen Vorgang würde ich nachlegen beim Kirchengericht, weil besonders erfolgversprechend und beweiskräftig belegt durch die <a href="index.php?id=28789" class="internal">E-Mail</a> des stellv. MAV-Vorsitzenden, der<span style="color:#fff;">_</span>es wohl nicht mal für nötig erachtete, sein Ansinnen rechtlich zu begründen. MAV-Vorsitzende wohl „abgetaucht“ bei diesem TOP – da diese es besser wissen sollte, sofern sie einen Grundkurs besucht hat, weil<span style="color:#fff;">_</span>ja Pflichtthema in wirklich jedem Anfängerkurs?</p>
<p>„Verständlich“ ist das schon, weil es dafür keine stichhaltige Begründung gibt. Die Geschäftsstelle für alle Mitarbeitervertretungen der Erzdiözese Freiburg (Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen), die den  <a href="index.php?id=28794" class="internal">Begriffswirrwarr</a> thematisierte und sich Gedanken machte, hat das mit Verhinderungsvertretung längst gecheckt, nachzulesen bspw. in ihrem Wahl-Handout 2018 unter <a href="https://www.diag-mav-freiburg.de/media/download/variant/175604">diag-mav-freiburg.de</a> auf der ersten Seite. Da sollte diese MAV in NRW halt mal „<strong>über den Tellerrand schauen</strong>“. Falsch im  Handout  aber, soweit dort von Wahlausschuss statt Wahlvorstand die Rede ist. Einen Wahlausschuss gibt’s exklusiv nur für die MAV-Wahl, nie aber für SBV-Wahlen! Auch in der BIH-Wahlbroschüre ist irreführend vom „Wahlausschuss“ statt „Wahlvorstand“ die Rede in Kap. 6.4.1, sowie in Kap. 6.4.2. Auch das  ist beides falsch.</p>
<blockquote><p>4. Auskunft, wer (Kontaktdaten) die Stellvertretung mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist</p>
</blockquote><p>
Zumindest hat Bodo ein berechtigtes Interesse als sbM und Anspruch auf die Namen <strong>aller</strong> „Gewählten“ laut    <a href="https://www.buzer.de/gesetz/3922/a54604.htm">§ 15 SchwbVWO</a>, bzw. in der Form und Reihung des amtlichen <a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/21_Wahlergebnis_FOe.docx">Aushangs</a> von 2018 des Wahlvorstands. Was hat diese VP wohl zu verbergen? Ich halte Geheimniskrämerei insoweit für „oberdämlich“, für völlig intransparent und wenig vertrauensfördernd.</p>
<blockquote><p>﻿ Wie siehst du denn die Erfolgsaussichten bei diesen Punkten?</p>
</blockquote><p>
Dazu habe ich schon <a href="index.php?id=28779" class="internal">gepostet</a> am 15. Juli 2021 (am Ende).</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28796</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28796</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 20:00:16 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hey Cebulon,<br />
ich kenne eine SBV, die erklärt hat, das sie auch im Urlaub nicht verhindert ist.<br />
Wie siehst du denn die Erfolgsaussichten bei diesen Punkten:<br />
Dieser Anwalt trug vor, dass die stellv. Vertrauensperson keinen Abspruch hat auf</p>
<p>1. Zutritt/Zugang zum SBVBüro, zu allen Unterlagen und zum Dienst-PC<br />
2. eine Aufstellung mit Namen und Angaben aller Schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen<br />
unter gleichzeitiger Mitteilung, an welchen Arbeitsplätzen diese tätig sind und ggfls. weitere Kontaktdaten<br />
3. Auskunft, wann (Jahr, Monat, Tag, Ort) in den letzten 3 Jahren eine Versammlung aller schwerbehinderten Menschen gern. § 178 Abs. 6 SGB IX einberufen wurde<br />
4. Auskunft, wer (Kontaktdaten) die Stellvertretung mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist<br />
5. wöchentlichen Einblick in den in den Terminkalender der Schwerbehindertenvertretung </p>
<p>Seltsamerweise wird zu der Geschichte Einladungen MAV Sitzungen nichts vom Gütetermin berichtet<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28795</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28795</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 17:45:50 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>der stellv. MAV-Vorsitzender hat mir das per E-Mail mitgeteilt mit dem Hinweis, dass der Inhalt seines Schreibens mit allen anwesenden MAV-Mitgliedern abgestimmt wurde.</p>
</blockquote><p>Hallo Bodo,<br />
also weder Begründung noch Quellennachweise, oder?? MAV-Beschluss ist m. E. klar nichtig. Auf diese Abstimmung  kann sich dieser stellv. MAV-Vorsitzende nicht berufen! (SGB IX-<a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/PDF/Schwerbehinderte/Auszug_SGB_IX__Dritte_Auflage.pdf">Praxiskommentar</a>, 3. Aufl. 2015, Rn. 9 zu § 94 SGB IX a.F.). Das ist Missachtung der Ergebnisse der Wahl zur Stellvertretung und damit grobe Missachtung des Wählerwillens. Auch die Stellvertretung darf in der Ausübung ihres Amts (also aktives Mandat bei Verhinderung der VP) nicht behindert werden nach § 52 Abs. 5 i.V.m. § 18 Abs. 1 <a href="https://www.diag-mav-pb.de/medium/Mitarbeitervertretungsordnung%20-%20MAVO.pdf?m=210740">MAVO</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/179.html">§ 179 Abs. 3</a> Abs. 3 Satz 2 HS 1 SGB IX wie folgt: „Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung … die <strong>gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson</strong> …“</p>
<p>Es geht nicht an, dass diese MAV sich einfach über das Recht stellt und so tut, als gäbe es für Caritas keine Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Die MAV kann nur im Rahmen des von Erzbischof Hans-Josef Becker von Paderborn gesetzten MAVO-Rechts handeln, das auf‘s SGB IX explizit verweist, und eben nicht nach eigenem Gutdünken die Verhinderungsvertretung nach Belieben ﻿vereiteln; das ist Amtsmissbrauch bzw. reine Willkür! Interessant wäre zu erfahren, welche Rolle die VP beim „übergriffigen“ MAV-Beschluss zur Beschneidung der Vertretungsrechte der Stellvertretung bei Verhinderung der VP im Hintergrund gespielt hat. Wohl  „abgetaucht“, weil sie es besser wissen muss, da ja Pflichtstoff in wirklich jedem Grundkurs!</p>
<p><strong>Rahmen-MAVO</strong><br />
Den Bischöfen kann nicht unterstellt werden, dass sie zwar wollten, dass mindestens eine Stellvertretung gewählt wird durch Verweis in § 52 Abs. 1 Satz 1 MAVO („entsprechend den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX gewählte“) auf staatliches Wahlrecht in § 177 SGB IX sowie SchwbVWO, diesen aber andererseits keine Aufgabe als Stellvertretung zufallen sollte bei Verhinderung der VP. Denn das wäre ja komplett sinnfreie Normierung in der MAVO. Dass die Bischöfe einen derartigen „Unfug“ wollten, kann diesen nicht unterstellt werden. Daran ändert auch nichts, dass in der <a href="https://www.buzer.de/gesetz/3922/index.htm">Wahlordnung</a> der Begriff „Vertrauensperson“ nicht mehr vorkommt im Unterschied zur MAVO, in der der  Begriff Schwerbehindertenvertretung nicht vorkommt. Das kann den Leser in die Irre leiten, der wörtlich statt „entsprechend“ anwendet bei diesem Begriffswirrwarr.</p>
<blockquote><p>angeblich hat es seit 2018 noch nie einen Verhinderungsfall und damit Vertretungsfall gegeben.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
</blockquote><p>
<strong>Nun wirds interessant</strong>: Hat die ihren ganzen Urlaub ab 2018 angespart? War die seit fast drei Jahren nicht mehr im Urlaub - trotz SB - und keinen einzigen Tag AU? Diese <a href="index.php?id=28788" class="internal">“Schutzbehauptung“</a>, dass vorgeblich ab 2018 kein Verhinderungsfall i.S.d. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, das soll sie mal den kirchl. <a href="https://www.erzbistum-paderborn.de/erzbistum-erzbischof/kirchliches-arbeitsgericht/uebersicht-kirchliches-arbeitsgericht/">Arbeitsrichtern</a> im Nov. 2021 erzählen. Das widerspricht allen <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erfahrungssatz">Erfahrungssätzen</a> des täglichen Lebens. Begibt sich auf sehr dünnes Eis. Notorische Lügnerin?<br />
﻿<br />
<strong>Fachschrifttum Kirchenrecht</strong><br />
Zu den neuesten MAVO-Fachkommentaren <a href="https://portal.dnb.de/opac/simpleSearch?query=MItarbeitervertretungsordnung">vgl. unter Nationalbibliothek</a>.<br />
Zu Verhinderungsvertretung vgl. auch die professionelle Schulungsfolie 2 der Geschäftsstelle „DiAG A mav Freiburg“ (Info-Tage 25./26.09.2018) zur SBV-Wahl unter <a href="https://www.diag-mav-freiburg.de/media/download/variant/655820/?stichwortsuche=Vertrauensperson">diag-mav-freiburg.de</a> Ebenso „<a href="https://www.diag-mav-freiburg.de/media/download/variant/175604">Handout</a>“ Geschäftsstelle „DiAG A/B mav Freiburg“ vom 21.9.2018, Seite 1 oben im gelben Kasten zu SBV-Wahlen und zur Verhinderungsvertretung. Diese Quellen dürften das <a href="https://www.erzbistum-paderborn.de/erzbistum-erzbischof/kirchliches-arbeitsgericht/uebersicht-kirchliches-arbeitsgericht/">Kirchliche Arbeitsgericht</a> interessieren – weil ja insoweit identisches MAVO-Recht.</p>
<p>Zur Verhinderungsvertretung siehe auch Schönhöft/Röpke, <a href="https://www.schoenhoeft.de/wp-content/uploads/2019/08/Heranziehung_von_Stellvertretern_zu_Aufgaben_der_Schwerbehinderung_Schoenhoeft_NZA_2019_965.pdf">NZA 14/2019</a>, II.3, Seite 967/968 „Tätigwerden des Stellvertreters im Verhinderungsfall“, wonach es zu der Verhinderungsvertretung keiner „Berufung“ durch die verhinderte VP bedarf.</p>
<p>Schönen Urlaub<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28794</link>
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<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 14:30:08 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,<br />
der stellv. MAV-Vorsitzender hat mir das per E-Mail mitgeteilt mit dem Hinweis, dass der Inhalt seines Schreibens mit allen anwesenden MAV-Mitgliedern abgestimmt wurde.<br />
Die MAV-Vorsitzende war wohl zu diesem Zeitpunkt vermutlich verhindert.<br />
Ich bin jetzt erst einmal für 2 Wochen im Urlaub.</p>
<p>Bis dahin...<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28793</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28793</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 14:03:41 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich als stellv. Vertrauensperson nicht eingeladen werde, auch nicht bei Verhinderung der SBV der MAV-Vorsitzenden.</p>
</blockquote><p>Da hast Du wohl in ein Wespennest gestochen. Das erscheint ja noch „spannender“, als man sich da vorstellen kann. Diesen Punkt würde ich beim Kirchengericht unbedingt noch aufgreifen:<br />
<strong>1.</strong> Wer hat dieses Schreiben denn unterschrieben? Die MAV-Vorsitzende oder deren MAV-Stellvertretung?<br />
<strong>2.</strong> Wurde denn deren „Ansicht“ irgendwie begründet mit Fachliteratur und wie genau im Wortlaut? Gibt’s MAV-Beschlüsse dazu?<br />
<strong>3.</strong> Mit dieser Einlassung das zust. <a href="https://www.integrationsaemter.de/kontakt/89c66/index.html">Inklusionsamt</a> in NRW evt konfrontieren. In NRW haben die Integrationsämter die Bezeichnung Inklusionsamt. Womöglich ist dort Fachkommentar z.B. zur <a href="https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/DB_95B-Rahmen-MAVO-2017-06-19_2019-02-20.pdf">Rahmen-MAVO</a> verfügbar, wo diese Rechtsfrage angesprochen und abschließend geklärt sein dürfte. Ist sehr einfaches „Allerweltsproblem“ laut Prof. Dr. Kohte im <a href="https://www.reha-recht.de/glossar/glossar/beitrag/artikel/schwerbehindertenvertretung-sbv/"><strong>DVfR-Glossar</strong></a>, Nr. 3, auf reha-recht.de wie folgt:</p>
<p><strong>3. Katholische Kirche</strong>: „Die Regelungen in der katholischen Kirche sind sehr viel einfacher. § 52 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) verweist generell auf das SGB IX sowohl hinsichtlich der Wahlen als auch hinsichtlich der Aufgaben. Im Übrigen betont § 52 Abs. 5 MAVO, dass weitergehende Rechte der Vertrauensperson aus dem SGB IX durch die einzelnen Bestimmungen der MAVO nicht berührt werden. In aller Regel ist insoweit das SGB IX anwendbar.“</p>
<blockquote><p>Ich halte es für wichtig, wenn der Stellvertreter über alle anstehenden Aufgaben und Termine auf dem Laufenden gehalten wird.</p>
</blockquote><p>
Diesen <a href="index.php?id=28790" class="internal">Punkt</a> halte ich nicht für zielführend, weil rechtlich wohl nicht maßgeblich, soweit bzw. solange sog. ruhendes Mandat. Einen wohl praxisbewährten Lösungsweg hat ja schon <a href="index.php?id=28778" class="internal">Hendrik</a> aufgezeigt.</p>
<blockquote><p>Leider finde ich derzeit keine Anwälte, die sich kirchlichen Arbeitsrecht auskennen. Ich bin noch immer auf der Suche.</p>
</blockquote><p>
<strong>Anwälte für Kirchenrecht</strong> <a href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/kirchenrecht.php">findet man hier</a> oder können evt. bei der DiAG für die Region oder womöglich auch beim <a href="https://www.erzbistum-paderborn.de/erzbistum-erzbischof/kirchliches-arbeitsgericht/uebersicht-kirchliches-arbeitsgericht/">Kirchengericht</a> erfragt werden?</p>
<blockquote><p>Hotte: Ich gehe daher davon aus, das deine Klage komplett abgewiesen wird.</p>
</blockquote><p>
Diese pauschale Ansicht von Hotte teile ich nicht, soweit es sich um die Verhinderungsvertretung z.B. in der MAV geht. Die VP hat Tarifurlaub sowie Zusatzurlaub, demnach wochenlange Verhinderung, für den sich die VP bei der Stellv. nicht abgemeldet hat. Diese Ignoranz erscheint ungeheuerlich arrogant, gedeckt wohl vom Dienstgeber?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28792</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28792</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 13:02:56 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Hotte,<br />
den Thread von 2018 habe ich mir angesehen.<br />
Ich halte es für wichtig, wenn der Stellvertreter über alle anstehenden Aufgaben und Termine auf dem Laufenden<br />
gehalten wird. Nur so kann ein Stellvertreter sofort kompetent einspringen, wenn die SBV verhindert ist.<br />
Für den nicht wünschenswerten Fall, dass die SBV ernsthaft erkrankt, wer soll den dann mir sagen, wo das Büro der SBV ist? Wer gibt mir dann den Zugang zum Dienst-PC? Von wem erhalte ich alle weiteren <strong>notwendigen </strong>Informationen?</p>
<p>Gruß<br />
Bodo</p>
</blockquote><p>Hallo Bodo, <br />
es gibt es etwas zwischen dem, was du für wichtig hälst und der Wirklichkeit, das ist die rechtliche Lage.  Im &quot;ruhenden Mandat&quot; hast du numal keinen rechtlich Anspruch auf die von dir gewünschten Informatioenen. Das eine ist eine organisatorische Frage, das andere die Rechtslage<br />
§$ 179 SGB IX ist doch ziemlich eindeutig:<br />
 ...Das stellvertretende Mitglied besitzt <strong>während der Dauer der Vertretung </strong>und der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson,<strong> im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder</strong> der in Satz 1 genannten Vertretungen....<br />
Ich gehe daher davon aus, das deine Klage komplett abgewiesen wird<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28791</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28791</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 09:15:48 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,<br />
den Thread von 2018 habe ich mir angesehen.<br />
Ich halte es für wichtig, wenn der Stellvertreter über alle anstehenden Aufgaben und Termine auf dem Laufenden<br />
gehalten wird. Nur so kann ein Stellvertreter sofort kompetent einspringen, wenn die SBV verhindert ist.<br />
Für den nicht wünschenswerten Fall, dass die SBV ernsthaft erkrankt, wer soll den dann mir sagen, wo das Büro der SBV ist? Wer gibt mir dann den Zugang zum Dienst-PC? Von wem erhalte ich alle weiteren <strong>notwendigen </strong>Informationen?</p>
<p>Gruß<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28790</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28790</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 07:43:24 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,<br />
sowohl SBV wie auch ich sind schwerbehinderte Mitarbeiter.<br />
Die SBV ist auch die Vorsitzende der MAV.<br />
Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich als stellv. Vertrauensperson nicht eingeladen werde, auch nicht bei Verhinderung der SBV der MAV-Vorsitzenden.<br />
Ich werde allerdings in kürze das kirchliche Arbeitsgericht anrufen und die Dinge klären.<br />
Leider finde ich derzeit keine Anwälte, die sich kirchlichen Arbeitsrecht auskennen. Ich bin noch immer auf der Suche.</p>
<p>Gruß<br />
Bodo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28789</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28789</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 07:22:53 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,<br />
angeblich hat es seit 2018 noch nie einen Verhinderungsfall und damit Vertretungsfall gegeben.<span style="color:#f00;"><img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28788</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28788</guid>
<pubDate>Fri, 16 Jul 2021 07:17:05 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Bodo_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelter Rechtsbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Vertrauensperson der S. verweigert mir seither jede Information, die ich im Vertretungsfall benötigen würde … ﻿Es passt auch in das Gesamtbild, dass auch die Mitarbeitervertretung mich völlig ignoriert und sich weigert, mich im Vertretungsfall zu den wöchentlichen Sitzungen einzuladen.</p>
</blockquote><p>
So wie ich das hier verstehe, hat diese VP bisher nie ihrer 1. Stellvertretung eine Verhinderung gemeldet, da  <a href="index.php?id=28776" class="internal">nichts davon gepostet</a>, oder? Dieser Punkt erscheint mir wichtig, weil dann ja ggf. <strong>doppelter Rechtsbruch</strong>, wenn die Stellvertretung z.B. nicht zu MAVO-Sitzungen unaufgefordert geladen wird bei Verhinderung dieser VP und auch die VP nicht ihre Verhinderung an die Stellvertretung unaufgefordert  mitteilt. Wenn diese MAV sich weigert, dann ist das Vorsatz, also vorsätzliche grobe Amtspflichtverletzung. Dass der Stellvertretung auch die gesetzliche Verhinderungsvertretung﻿ zufällt, kann im „Handout“ 2018 zur Wahl bei <a href="https://www.diag-mav-freiburg.de/media/download/variant/175604">diag-mav-freiburg</a> nachgelesen werden („wenigstens ein stellvertretendes Mitglied, <strong>das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt</strong>“). Das gilt auch dann, sofern die Sitzung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen sollte gemäß <a href="https://www.diag-mav-pb.de/124-Startseite/122731,%C4nderung-der-Mitarbeitervertretungsordnung-.html">§ 14 Abs. 4 Satz 4 und 5 MAVO</a> neue Fassung bis <a href="https://www.diag--pb.de/medium/2020-04-01-MAVO-Paderborn.pdf?m=202613">31.03.2022</a>.</p>
<blockquote><p>um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Ich bin auch heute noch auf den Kenntnisstand von 2018!</p>
</blockquote><p>
Das erscheint mir in diesem Zusammenhang rechtlich nicht relevant, sondern vielmehr, dass hier wohl gemeinschaftlich „abgestimmte“ Rechtsbrüche ausgeheckt werden bzw. vorsätzlich behindert wird.</p>
<p>Nachfrage: Sind VP und 1. Stellvertreter jeweils schwerbehindert?<br />
Steht denn im Kommentar zum <a href="https://www.diag-mav-pb.de/medium/Mitarbeitervertretungsordnung%20-%20MAVO.pdf?m=210740">§ 52 MAVO</a> was zur Stellvertretung, nachdem diese im Text dieses § 52 MAVO komplett „ausgeblendet“ wurde?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28787</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28787</guid>
<pubDate>Thu, 15 Jul 2021 19:24:53 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
