Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.07.2021, 14:24 (vor 1010 Tagen) @ Hotte

Moin Moin Hotte,

ohne zu wissen, wie viele Schwerbehindetre etc. es bei dem Threadersteller gibt:

eine verantwortungsbewusste Vertrauensperson teilt den Stellies mindestens folgendes mit:
wo sie im Vertreungsfall Untwerlagen finden, wo die Gesamtliste der Schwerbehinderten ist, welche Stellies es in welcher Rangfolge gibt (ist ja wegen Vertrauenswahl zu beachten) die bei eigener Verhinderung, Terminkollision herangezogen werden können, sowie deren Vorgesetzte, weil diese im Verhinderungsfall angeschrieben werden müssen.

Täglichen Zugang zum Büro muss sie aus meiner Sicht im Normalfall nicht gewähren, es sei denn, es liegt aufgrund der Menge an Schwerbehinderten eine häufige oder ständige Heranziehung vor (bei uns mehr als 500 mit weiterer Freistellung Stellie).


Liebe Grüße

Hendrik


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