Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Friday, 16.07.2021, 09:43 (vor 987 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
den Thread von 2018 habe ich mir angesehen.
Ich halte es für wichtig, wenn der Stellvertreter über alle anstehenden Aufgaben und Termine auf dem Laufenden
gehalten wird. Nur so kann ein Stellvertreter sofort kompetent einspringen, wenn die SBV verhindert ist.
Für den nicht wünschenswerten Fall, dass die SBV ernsthaft erkrankt, wer soll den dann mir sagen, wo das Büro der SBV ist? Wer gibt mir dann den Zugang zum Dienst-PC? Von wem erhalte ich alle weiteren notwendigen Informationen?

Gruß
Bodo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion