Doppelter Rechtsbruch (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Friday, 16.07.2021, 09:22 (vor 1015 Tagen) @ Cebulon

Moin,
sowohl SBV wie auch ich sind schwerbehinderte Mitarbeiter.
Die SBV ist auch die Vorsitzende der MAV.
Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich als stellv. Vertrauensperson nicht eingeladen werde, auch nicht bei Verhinderung der SBV der MAV-Vorsitzenden.
Ich werde allerdings in kürze das kirchliche Arbeitsgericht anrufen und die Dinge klären.
Leider finde ich derzeit keine Anwälte, die sich kirchlichen Arbeitsrecht auskennen. Ich bin noch immer auf der Suche.

Gruß
Bodo


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