Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.01.2015, 18:29 (vor 3399 Tagen) @ Bernd-Uwe

Hallo,

wenn die SBV selbst an Sitzungen teilnimmt, gibt es für den Stelli keinen Grund, auch noch hinzugezogen werden.

Nimmt der Stelli als Vertreter der SBV teil, hat der AG nix zu untersagen.

Da Du Dein Profil (Rechtsgrundlage, Zahl der sb AN) nicht ausgefüllt hast und die Fallschilderung ziemlich "sparsam" ist, läßt sich das nicht genauer beantworten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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