Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

J_Neumann, BW, Tuesday, 27.01.2015, 13:55 (vor 3394 Tagen) @ albarracin

Hallo,
Ich ging davon aus, dass der getrennte Betrieb die Vorraussetzungen nach BetrvG § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt und ein gemeinsamer Betriebsrat nur auf Grund BetrvG §4 Abs. 1 auf Beschluss der Arbeitnehmer gewählt wurde.

Da es aber ein sebständiger Betrieb ist halte ich die Vorraussetzungen zur Wahl einer eigenen SBV für gegeben. Oder gibt es eine richterliche Entscheidung, die dies verneint?
Mir ist schon klar, daß dies unüblich wäre, aber dadurch, daß der SBV anscheinend seine Aufgaben im zweiten Betrieb nicht ordentlich wahrnehmen kann für sinnvoll.

Gruß Joachim


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion