Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

J_Neumann, BW, Tuesday, 27.01.2015, 12:15 (vor 3394 Tagen) @ Bernd-Uwe

Hallo Bernd-Uwe
Warum wählt ihr in den Betrieben nicht getrennt wenn die Entfernung für die Wahrnehmung des Mandats zu groß ist?
Der SBV im zweiten Betrieb könnte sein Mandat dann korekt ausüben und wäre nicht auf eine fragliche Heranziehung angewiesen. Dazu müsste jedoch die jetzige SBV erst mal zurücktreten. Da die Wahl, bei nicht vorhanden sein einer Schwerbehindertenvertretung durch das Integrationsamt durchgeführt wird, würde ich das vorgehen mit dem Integrationsamt absprechen.
Ob dann beide SBV an der Sitzung des BR oder seiner Ausschüsse teilnehmen dürfen wäre interresant zu klären, wenn nur ein gemeinsamer BR besteht.

Gruß Joachim


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