Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.01.2015, 09:29 (vor 3398 Tagen) @ Bernd-Uwe

Hallo,


auch wenn wieder einige aufschreien: Dir fehlt es offensichtlich an elementarsten Grundkenntnissen und die Antwort von Heinrich hast Du anscheinend auch nicht gelesen

z.Zt, ca. 80 anerkannte SB und ca. 130 nicht anerkannte (20-50% GDB)

"nicht anerkannte" interessieren grundsätzlich nicht. Wobei sich die Frage stellt, wieso AN mit GdB 50 "nicht anerkannt" sind ? Weiterhin frage ich mich, ob Du schon mal was von Gleichstellung gehört hast und ob Du die AN mit GdB 30 oder 40 darauf hinweist und bei der Antragstellung unterstützst, wie es Dein gesetzlicher Auftrag wäre.

Vom Inhaber wird gewünscht, dass die SBV sich um ALLE kümmert(auch Pensionäre!!)

Weihnachten ist zwar gerade vorbei, aber wünschen kann sich der AG natürlich jetzt auch noch Vieles. Bloß hat die Betreuung von Pensionären und "nicht anerkannten" behinderten überhaupt nichts mit Deiner gesetzlichen Zuständigkeit zu tun, wie er in § 95 Abs. 1 SGB IX beschrieben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html
Sowohl der AG als auch Du riskieren evtl. sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn der AG Dir Daten von Beschäftigten oder Pensionären ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zugänglich macht, die nicht in Deinen gesetzlichen Zuständigkeitsbereich fallen.

Somit bin ich als
Vorsitzender gut beschäftigt und der 'Stellvertreter ist für die SBV in einem anderen Werk (14 km entfernt) tätig und vertritt mich in allen Fragen dort(Somit entfällt für mich die Fahrerei und die Sprechstunden, da er die übernimmt)

Was als ständige Heranziehung bei 80 zu betreuenden AN gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 komplett rechtswidrig ist.

Um aber auf dem aktuellen Stand zu sein, soll er an den montäglichen BR -BAS Sitzungen teilnehmen, was der AG verwehrt, da ich tw. teilnehme.
An Sitzungen, an denen Du teilnimmst, hat der Stelli grundsätzlich nichts zu suchen.
Um aber den Austausch zwischen Vorsitzenden und Stellvertreter zu gewährleisten, müsste ich mehrmals im Monat in das Werk fahren um mit meinem Vertreter zu reden.

Falsch !
Du mußt Dich selbst um diesen zweiten Betrieb kümmern, solange Du insgesamt unter 100 "Schäfchen" bist.

Ein BR-Mitglied kommt sowieso jeden Montag zu der Sitzung, da könnte er mitfahren. Der AG argumentiert:
Der Stelli darf nur einsspringen, wenn ich verhindert bin(außer Haus/Urlaub etc.)

Da hat er - wie gesagt - bei 80 sb/gleichgestellten AN recht.

da sein Arbeitsplatz während dieser Zeit nicht besetzt ist.

Das spielt allerdings bei einer rechtskonformen Heranziehung des Stellis keine Rolle.

Merkst Du eigentlich nicht, was für ein Spiel der AG mit Dir spielt ?
Er halst Dir zusätzliche Arbeit auf, die mit deinem gesetzlichen Auftrag auch nicht ansatzweise etwas zu tun hat und zieht sich dann, wenn es ihm passt, auf den gesetzlichen Rahmen zurück. Und Du läßt Dir das gefallen und springst über das "Stöckchen", das Dir der AG hinhält.

Die Konsequenz für Dich muss sein:

- Mache nichts über deinen gesetzlichen Auftrag hinaus, um Dich nicht angreifbar zu machen. Wenn der AG seine Pensionäre und nicht schwerbehinderte/gleichgestellte AN in irgendeiner Form "betreut" haben will, soll er sich selbst darum kümmern.

- Regele die Heranziehung Deines Stellis endlich gesetzeskonform

- Kümmere Dich schleunigst darum, daß die AN mit GdB 30 oder 40 Gleichstellungsanträge stellen - auch dann, wenn zB noch Widerspruchsverfahren oder Klagen gegen das Versorgungsamt laufen. Bei richtiger Vorbereitung sind diese Anträge in 4-5 Wochen entschieden.

- Bei den von Dir genannten Zahlen solltest Du relativ schnell die Schwelle von 100 zu betreuenden AN überschreiten. Dann sieht es mit der Heranziehung des Stellis ganz anders aus.

- Und dann noch (Bitte, Bitte): Überprüfe Deinen Schulungsbedarf, da gibt es wirklich erhebliche Lücken bei den "Basics" bei Dir (und wohl auch bei Deinem Stelli) und frage Dich auch, ob Deine "Geschäftsausstattung" ausreichend ist, denn einen guten Teil Deiner Fragen hätte sich auch bei einem Blick in einen Fachkommentar klären lassen. Sonst tappst Du weiterhin in die Falle des "Gut gemeint, aber nicht gut gemacht" !

--
&Tschüß

Wolfgang


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