Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.01.2015, 12:28 (vor 3393 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Bernd-Uwe

Hallo,

Du gibst schon seltsame Ratschläge

Warum wählt ihr in den Betrieben nicht getrennt wenn die Entfernung für die Wahrnehmung des Mandats zu groß ist?

Weil das gar nicht zulässig sein könnte (s.u.)???

Der SBV im zweiten Betrieb könnte sein Mandat dann korekt ausüben und wäre nicht auf eine fragliche Heranziehung angewiesen. Dazu müsste jedoch die jetzige SBV erst mal zurücktreten. Da die Wahl, bei nicht vorhanden sein einer Schwerbehindertenvertretung durch das Integrationsamt durchgeführt wird, würde ich das vorgehen mit dem Integrationsamt absprechen.

Bei Rücktritt der SBV hat das IA erst mal gar nix einzuleiten. Dies obliegt der zurückgetretenen SBV selbst, sofern kein Nachrücker bereit steht.

Ob dann beide SBV an der Sitzung des BR oder seiner Ausschüsse teilnehmen dürfen wäre interresant zu klären, wenn nur ein gemeinsamer BR besteht.

Da muß gar nichts geklärt werden!
Gibt es für beide Betriebe einen gemeinsamen BR, ist die Wahl einer zweiten SBV unzulässig, da sich die Struktur der SBV nach dem BetrVG richtet (§ 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)


Gruß Joachim

--
&Tschüß

Wolfgang


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