Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

Heinrich, Wednesday, 21.01.2015, 20:39 (vor 3400 Tagen) @ Bernd-Uwe

Hallo,

die SBV ist eine Einpersonenvertretung, kein Gremium wie zB BR. Es gibt auch keinen Vorsitzenden. Es gibt die Vertrauensperson und die Stellvertreter. Die Stellvertreter haben aber nur idR ein ruhendes Mandat. Bedeutet nur bei Verhinderung der Vertrauensperson kommen sie idR temporär ins Mandat. Arbeit ist idR kein Grund der Verhinderung der Vertrsuensperson.

lese einmal hier: http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

Dort findest Du wann der Stelli idR aktiv werden kann und darf.

Hinweis
In der Zeit des ruhenden Mandates besteht auch KEIN Recht auf Einsicht in Unterlagen der SBV. Es ist auch hier dann der Datenschutz zu beachten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion