Teilnahme an Sitzungen (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.01.2015, 16:08 (vor 3393 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

Hallo,

Ich ging davon aus, dass der getrennte Betrieb die Vorraussetzungen nach BetrvG § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt und ein gemeinsamer Betriebsrat nur auf Grund BetrvG §4 Abs. 1 auf Beschluss der Arbeitnehmer gewählt wurde.

Was nichts ändert, da auch in diesem Fall die SBV der BR-Organisation folgen muß.


Da es aber ein sebständiger Betrieb ist halte ich die Vorraussetzungen zur Wahl einer eigenen SBV für gegeben. Oder gibt es eine richterliche Entscheidung, die dies verneint?

Nochmals: Das einzige Kriterium ist die BR-Organisation. Dem hat die SBV zu folgen - im Übrigen selbst dann, wenn eine BR-Wahl wegen falschem Betriebsbegriff angefochten Wird (Dau/Düwell, Düwell, § 87 SGB IX, Rn. 22)

Mir ist schon klar, daß dies unüblich wäre, aber dadurch, daß der SBV anscheinend seine Aufgaben im zweiten Betrieb nicht ordentlich wahrnehmen kann für sinnvoll.

Es wäre nicht "unüblich", sondern rechtswidrig und vermutlich nichtig, wenn bei gemeinsamen BR mehr als eine SBV gewählt wird.


Gruß Joachim

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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